Die Schnittstelle Architekt TGA funktioniert, wenn Zuständigkeiten, Eingangsdaten, Bearbeitungsfristen und Freigabestände früh verbindlich festgelegt werden. Der Architekt koordiniert den Gebäudeentwurf und integriert die Fachplanungen, während die TGA-Fachplanung belastbare Anforderungen an Flächen, Schächte, Zentralen, Lasten und Trassen liefert. HOAI-Leistungsbilder strukturieren die jeweiligen Planungsbeiträge, ersetzen jedoch keine projektspezifische Schnittstellenliste. VDI 6026 unterstützt eine nachvollziehbare Dokumentation. Entscheidend ist, dass jede Planungsentscheidung einen verantwortlichen Bearbeiter, einen Termin und einen eindeutig bezeichneten Planstand erhält.
- HOAI-Leistungsbilder ersetzen keine projektspezifische Schnittstellenmatrix.
- Technikflächen und Haupttrassen müssen bereits in der Vorplanung abgestimmt werden.
- Jeder Planstand benötigt eindeutigen Index, Status, Datum und Verantwortliche.
- Geometrische Kollisionsfreiheit allein belegt keine Montage- und Wartungstauglichkeit.
- Freigaben gelten nur für den ausdrücklich benannten fachlichen Umfang.
Verantwortung von Objektplanung und TGA-Fachplanung
Die Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI und die Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI sind eigenständige Leistungsbilder. Der Architekt entwickelt und koordiniert unter anderem Grundrisse, Schnitte, Fassaden, Raumzuordnungen und gestalterische Vorgaben. Die TGA-Fachplanung dimensioniert die Anlagen der beauftragten Anlagengruppen nach § 53 Absatz 2 HOAI. Dazu gehören beispielsweise Abwasser-, Wasser-, Wärmeversorgungs-, lufttechnische und elektrotechnische Anlagen. Beide Planungsbereiche müssen ihre Ergebnisse so austauschen, dass sie in den Gebäudeentwurf integriert und fachlich geprüft werden können.
Koordination bedeutet nicht, dass der Architekt technische Dimensionierungen übernimmt oder die TGA-Fachplanung eigenständig bauliche Entscheidungen trifft. Der Fachplaner muss erforderliche Technikflächen, Installationshöhen, Lasten, Medienführungen und Wartungsräume rechtzeitig benennen. Der Architekt prüft deren räumliche und konstruktive Integration. Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik sind einzubeziehen, sobald Durchbrüche, Brandabschnitte, Schallschutzanforderungen oder Bauwerkslasten betroffen sind. Wer eine Information erstellt, wer sie prüft und wer sie freigibt, sollte für jedes Schnittstellenthema schriftlich festgelegt werden.
Eingangsdaten und Planungsergebnisse eindeutig festlegen
Eine belastbare Koordination beginnt mit einer Schnittstellenmatrix. Sie ordnet jedem Planungsthema den Informationsgeber, den Empfänger, das benötigte Format, den Übergabetermin und den Freigabestatus zu. Dabei reicht die Angabe „gemäß Plan“ nicht aus. Erforderlich sind Plan- oder Modellnummer, Index, Datum und Bearbeitungsstatus. Änderungen an Raumhöhen, Nutzungen oder Brandschutzanforderungen können Heizlasten, Luftmengen, Leitungswege und Zentralengrößen beeinflussen. Deshalb müssen auch scheinbar kleine architektonische Anpassungen an die betroffenen Fachplaner verteilt und von diesen bewertet werden.
Der Architekt sollte insbesondere ein abgestimmtes Achs- und Höhensystem, aktuelle Grundrisse und Schnitte, Raumbezeichnungen, Nutzungsangaben, Deckenaufbauten sowie Angaben zu Schächten und Brandabschnitten bereitstellen. Die TGA-Fachplanung liefert im Gegenzug Anlagenabmessungen, Trassenkorridore, Durchbruchsbedarf, Betriebsgewichte, elektrische Anschlusswerte und Anforderungen an Bedienung und Instandhaltung. Raumdaten sind möglichst tabellarisch und raumbezogen zu führen. Für Temperatur, Luftmenge oder Anschlussleistung müssen jeweils Einheit, Berechnungsstand und zugrunde gelegte Nutzung erkennbar sein.
- Architektur: Achsraster, Höhenbezug, Raumgeometrie, Ausbauaufbauten, Tür- und Revisionslagen
- TGA: Anlagenabmessungen, Trassen, Medienpunkte, Lasten, Wartungs- und Bedienflächen
- Gemeinsame Angaben: Raumfunktion, Belegung, Betriebszeiten, Solltemperaturen und Brandschutzanforderungen
- Dokumentenstatus: in Bearbeitung, zur Prüfung, freigegeben oder überholt
Schächte, Deckenhohlräume und Durchbrüche koordinieren
Technische Anforderungen müssen mit realen Außenmaßen und Montagebedingungen in den Entwurf einfließen. Ein Luftkanal mit 300 Millimetern Höhe und einer allseitigen Dämmung von 40 Millimetern beansprucht bereits 380 Millimeter, bevor Flansche, Abhängungen und Montageabstände berücksichtigt werden. Bei einer verfügbaren Deckenhohlraumhöhe von 400 Millimetern ist diese Führung regelmäßig nicht ausführbar. Solche Maße sind keine pauschalen Normwerte, sondern anhand des konkreten Kanal-, Dämm- und Befestigungssystems zu ermitteln. Gleiches gilt für Rohrpakete, Kabeltragsysteme und Entwässerungsleitungen mit Gefälle.
Durchbrüche sind aus den koordinierten Außenmaßen abzuleiten. Bei einem Rohr mit 200 Millimetern Außendurchmesser und 30 Millimetern Dämmung auf jeder Seite beträgt das gedämmte Außenmaß bereits 260 Millimeter. Hinzu kommen die Anforderungen des vorgesehenen Abschottungssystems und die notwendige Montagetoleranz. Besonders bei feuerwiderstandsfähigen Bauteilen dürfen Öffnungsmaß und Ringspalt nicht pauschal vergrößert werden. Maßgeblich sind die Verwendbarkeitsnachweise beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweise des gewählten Systems sowie das Brandschutzkonzept.
Für jede Öffnung sollten Bauteil, Achsbezug, Höhenlage, Abmessung, Medium, Feuerwiderstandsanforderung und Bearbeitungsstatus dokumentiert werden. Tragende Bauteile benötigen zusätzlich die Freigabe der Tragwerksplanung. Sinnvoll sind getrennte Statusstufen für Vorabzug, fachlich geprüft und zur Ausführung freigegeben. Dadurch werden ungeprüfte Schlitz- und Durchbruchspläne nicht versehentlich auf der Baustelle verwendet. Bei modellbasierter Planung müssen Koordinatensystem, Maßeinheit und Geschossbezug vor dem ersten Modellaustausch verbindlich feststehen.
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Projektanfrage stellenKoordinationspunkte entlang der HOAI-Leistungsphasen
Die HOAI beschreibt Grundleistungen, legt aber keinen universellen Übergabekalender zwischen Architekt und TGA fest. In der Vorplanung müssen Systementscheidungen, Technikflächen und wesentliche Trassenkorridore erkennbar sein. In der Entwurfsplanung werden Dimensionen, Flächen und Anschlusspunkte so weit konkretisiert, dass Entwurf und Kostenberechnung belastbar zusammengeführt werden können. Spätestens vor der Ausführungsplanung sind Schachtabmessungen, Deckenhohlräume, Zentralenaufstellungen und wesentliche Durchbrüche zu bestätigen. Die konkrete Planungstiefe richtet sich zusätzlich nach Vertrag, Projektorganisation und Vergabestrategie.
Die prozentuale Bewertung der HOAI-Leistungsphasen ist nicht mit einem linearen Planungsfortschritt gleichzusetzen. Bei Gebäuden entfallen nach Anlage 10 HOAI beispielsweise 15 Prozent auf Leistungsphase 3 und 25 Prozent auf Leistungsphase 5. Bei der Technischen Ausrüstung sind es nach Anlage 15 HOAI 17 beziehungsweise 22 Prozent. Diese Werte dienen der Bewertung von Grundleistungen, nicht der Terminsteuerung. Für die Schnittstellenkoordination braucht das Projekt deshalb eigene Prüftermine mit definiertem Datenstand und ausreichender Reaktionszeit.
- Vorplanung: Systeme, Technikflächen, Haupttrassen und Schachtprinzip festlegen
- Entwurfsplanung: Anlagenabmessungen, Medienpunkte, Lasten und Kostenstände koordinieren
- Genehmigungsplanung: genehmigungsrelevante Nachweise und Behördenanforderungen abgleichen
- Ausführungsplanung: Durchbrüche, Einbauteile, Montagebereiche und Detailanschlüsse freigeben
- Vergabe und Bauausführung: Fabrikatsmaße, Werkstattplanung und Änderungen zurückführen
Dokumentation nach VDI 6026 organisieren
VDI 6026 Blatt 1 behandelt die Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung und unterstützt eine strukturierte Übergabe von Planungs-, Ausführungs- und Betriebsunterlagen. Für die Zusammenarbeit ist insbesondere wichtig, dass Dokumente eindeutig identifizierbar und Änderungen nachvollziehbar sind. Zu jedem Plan, Modell oder Datenblatt gehören deshalb mindestens eine eindeutige Bezeichnung, Ersteller, Datum, Änderungsindex und Bearbeitungsstatus. Die Richtlinie ersetzt weder den Planungsvertrag noch projektspezifische Festlegungen. Ihre Anwendung und die konkret geschuldeten Unterlagen sollten vertraglich vereinbart werden.
Eine gemeinsame Dokumentenstruktur verhindert, dass Architektur und Fachplanung mit unterschiedlichen Planständen arbeiten. Dateinamen sollten Projekt, Fachdisziplin, Gebäude oder Ebene, Dokumentart und Index erkennen lassen. Zusätzlich ist eine zentrale Planliste zweckmäßig, in der gültige und zurückgezogene Ausgaben gekennzeichnet werden. Für digitale Modelle sind Austauschformat, Softwareversion, Koordinatenursprung und Übergaberhythmus festzulegen. PDF-Pläne bleiben für Freigaben häufig erforderlich, während offene Formate wie IFC den modellbasierten Austausch unterstützen können. Ein IFC-Modell ersetzt jedoch keine fachliche Prüfung oder dokumentierte Freigabe.
Änderungen, Kollisionen und Freigaben steuern
Planungsänderungen müssen hinsichtlich ihrer Folgewirkungen bewertet werden. Wird eine Unterdecke beispielsweise um 100 Millimeter angehoben, können Kanalquerschnitte, Revisionsöffnungen, Leuchten, Sprinklerleitungen und Schallschutzdetails betroffen sein. Eine Änderungsliste sollte deshalb Anlass, Urheber, betroffene Pläne, verantwortlichen Prüfer, Termin und Entscheidung enthalten. Für reguläre Koordinationsläufe sind projektabhängig Zyklen von 7 bis 14 Kalendertagen üblich. Kritische Änderungen mit Einfluss auf Rohbau oder Bestellung benötigen kürzere, ausdrücklich vereinbarte Reaktionsfristen.
Kollisionsprüfungen sollten nicht nur geometrische Überschneidungen erfassen. Auch fehlende Wartungsflächen, unzugängliche Armaturen, unzureichende Gefälle oder widersprüchliche Brandschutzanforderungen sind Schnittstellenkonflikte. Für eine Zentrale kann beispielsweise vor einem Filter oder Schaltschrank eine freie Bedien- und Austauschfläche erforderlich sein, die größer als das Gerät selbst ist. Maßgeblich sind Herstellerunterlagen, Arbeitsschutzanforderungen und das Instandhaltungskonzept. Eine kollisionsfreie Darstellung ist daher noch kein Nachweis für Montage-, Betriebs- oder Wartungstauglichkeit.
Eine Freigabe muss ihren Umfang klar benennen. Die architektonische Freigabe bestätigt etwa Lage und Integration, ersetzt aber nicht die technische Bemessung durch den Fachplaner. Umgekehrt bestätigt eine TGA-Prüfung nicht automatisch Tragfähigkeit oder brandschutztechnische Zulässigkeit. Empfehlenswert ist ein Freigabeblatt mit mindestens drei Statusstufen: offen, mit Auflagen freigegeben und freigegeben. Nach jeder relevanten Änderung ist zu prüfen, ob frühere Freigaben weiterhin gelten. So bleibt die Entscheidungskette auch während Vergabe und Bauausführung nachvollziehbar.
| Kennwert | Richtgröße | Einordnung |
|---|---|---|
| Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung | 8 Anlagengruppen | Gliederung nach § 53 Absatz 2 HOAI. |
| Entwurfsplanung Gebäude | 15 % | Bewertung der Leistungsphase 3 nach Anlage 10 HOAI. |
| Entwurfsplanung Technische Ausrüstung | 17 % | Bewertung der Leistungsphase 3 nach Anlage 15 HOAI. |
| Ausführungsplanung Gebäude | 25 % | Bewertung der Leistungsphase 5 nach Anlage 10 HOAI. |
| Ausführungsplanung Technische Ausrüstung | 22 % | Bewertung der Leistungsphase 5 nach Anlage 15 HOAI. |
| Koordinationsrhythmus | typisch 7 bis 14 Kalendertage | Projektabhängiger Praxiswert, keine Vorgabe der HOAI oder VDI 6026. |
Häufige Fragen
Wer ist für die Koordination zwischen Architekt und TGA verantwortlich?
Der Architekt koordiniert im Rahmen der Objektplanung die Integration der Fachplanungen in den Gebäudeentwurf. Die TGA-Fachplanung bleibt für ihre technischen Berechnungen, Dimensionierungen und Planungsergebnisse verantwortlich. Der genaue Koordinationsumfang ergibt sich aus den Verträgen. Bei Tragwerk, Brandschutz oder Bauphysik müssen die jeweils zuständigen Fachplaner zusätzlich eingebunden werden.
Welche Unterlagen benötigt die TGA-Fachplanung vom Architekten?
Benötigt werden insbesondere aktuelle Grundrisse und Schnitte, Achs- und Höhensysteme, Raumbezeichnungen, Nutzungen, Ausbauaufbauten, Fassadenangaben, Schachtflächen und Brandschutzvorgaben. Die Dokumente müssen einen eindeutigen Index und Bearbeitungsstatus tragen. Änderungen an Geometrie, Nutzung oder Baukonstruktion sind aktiv zu verteilen, da sie technische Berechnungen und Anlagenabmessungen verändern können.
Wann müssen TGA-Durchbrüche festgelegt werden?
Vorläufige Durchbruchsbereiche sollten bereits während der Entwurfsplanung erkennbar sein. Verbindliche Abmessungen und Lagen sind vor der betreffenden Rohbauausführung beziehungsweise Werkplanung freizugeben. Der Termin hängt von Bauart, Vergabe und Bauablauf ab. Bei tragenden oder feuerwiderstandsfähigen Bauteilen sind Tragwerksplanung und Brandschutz vor der Ausführung einzubeziehen.
Ist BIM für die Koordination von Architektur und TGA erforderlich?
BIM ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Auch eine zweidimensionale Planung kann funktionieren, wenn Planstände, Höhen, Schnitte und Freigaben konsistent geführt werden. Modelle erleichtern jedoch räumliche Kollisionsprüfungen. Dafür müssen Koordinatensystem, Detaillierungsgrad, Austauschformat und Prüfregeln vereinbart sein. Ein gemeinsames Modell ersetzt weder Fachberechnungen noch dokumentierte Planfreigaben.
Passende Planungsleistungen
Wir übernehmen die Fachplanung Sanitär, Heizung und Lüftung für Wohn- und Gewerbeimmobilien: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung.
Regelwerke zum Thema: HOAI, VDI 6026. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.
