Berechnung durch das Ingenieurbüro

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B für Ihr Gebäude

Wir berechnen den hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage raumweise nach Verfahren B: mit Heizlast, Heizkörperprüfung und konkreten Einstellwerten für Ventile und Pumpe. Ihr Heizungsbauer stellt danach nur noch ein.

  • Raumweise Heizlast DIN EN 12831
  • Formular VdZ Verfahren B
  • Für BEG-Förderung und GEG
  • Buderus Profi Partner
Heizkörper mit voreinstellbarem Thermostatventil für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B
Kurzantwort

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B verteilt das Heizwasser so, dass jeder Raum genau die Wärme bekommt, die er braucht. Grundlage ist eine raumweise Heizlastberechnung. Für Förderungen der BEG und beim Einbau einer Wärmepumpe ist er Pflicht. Die TGA Planungsgesellschaft berechnet ihn für Gebäude in Berlin und Brandenburg.

Verfahren
Verfahren B nach VdZ, raumweise Heizlast nach DIN EN 12831
Ergebnis
Einstellwerte je Ventil, Pumpeneinstellung, Vorlauftemperatur, VdZ-Bestätigung
Für
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, WEG, Gewerbe
Preis
Pauschal nach Gebäudegröße, Angebot nach kurzer Prüfung
Kontakt
033056 783440 · planung@tga-planungsgesellschaft.de
Zielgruppe

Wann Sie einen hydraulischen Abgleich brauchen

Förderung beantragen

Für die BEG-Förderung der Heizung (z. B. KfW 458) ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B Voraussetzung.

Wärmepumpe einbauen

Eine Wärmepumpe läuft nur effizient, wenn die Heizflächen gleichmäßig mit niedriger Vorlauftemperatur versorgt werden.

Ungleich warme Räume

Oben kalt, unten zu warm, pfeifende Ventile: typische Zeichen für eine nicht abgeglichene Anlage.

Mehrfamilienhaus mit GEG-Pflicht

Für größere Wohngebäude mit Gaszentralheizung fordert das GEG eine Heizungsprüfung und Optimierung.

Leistungsumfang

Unser Leistungsumfang

Aufnahme

  • Grundrisse und Baujahr
  • Heizkörper je Raum (Fotos oder Ortstermin)
  • Ventile und Pumpe
  • Wärmeerzeuger

Berechnung

  • Raumweise Heizlast DIN EN 12831
  • Heizkörperleistung bei Ziel-Vorlauftemperatur
  • Volumenströme und Voreinstellwerte
  • Pumpenförderhöhe

Ergebnis

  • Einstellprotokoll für den Heizungsbauer
  • VdZ-Formular Verfahren B
  • Hinweise zu Heizkörpertausch
  • Unterlagen für die Förderung
Fachwissen

Warum Verfahren B und nicht nur Schätzwerte

Beim vereinfachten Verfahren A werden Einstellwerte anhand von Pauschalwerten geschätzt. Für Förderungen und für Wärmepumpen reicht das nicht: Hier ist Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung gefordert.

Wir prüfen dabei auch, ob die vorhandenen Heizkörper bei niedriger Vorlauftemperatur ausreichen. So wissen Sie vor dem Wärmepumpenkauf, welche Räume einen größeren Heizkörper brauchen.

Als Ingenieurbüro planen wir herstellerunabhängig. Die Einstellung vor Ort übernimmt Ihr Fachbetrieb anhand unseres Protokolls.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Schritt 1

    Anfrage

    Grundrisse, Baujahr und Fotos der Heizkörper hochladen.

  2. Schritt 2

    Angebot

    Pauschalpreis nach Gebäudegröße.

  3. Schritt 3

    Berechnung

    Heizlast, Heizkörperprüfung und Einstellwerte.

  4. Schritt 4

    Übergabe

    Protokoll und VdZ-Bestätigung für Fachbetrieb und Förderung.

Weiterlesen

Passende Leistungen und Themen

Hydraulischer Abgleich in Berlin und Brandenburg

Wir berechnen hydraulische Abgleiche für Gebäude in Berlin, Potsdam, Oranienburg, Bernau, Falkensee, Mühlenbeck und ganz Brandenburg. Für Einfamilienhäuser genügen oft Grundrisse und Fotos, ein Ortstermin ist nicht immer nötig.

FAQ

Häufige Fragen: Hydraulischer Abgleich

Was ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B?

Eine Berechnung, bei der für jeden Raum die Heizlast ermittelt und daraus die Einstellwerte für Thermostatventile und Pumpe bestimmt werden. Das Ergebnis wird im Formular der VdZ dokumentiert.

Ist der hydraulische Abgleich für die Förderung Pflicht?

Für die Heizungsförderung der BEG ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B in der Regel Voraussetzung. Die genauen Bedingungen stehen in den aktuellen Förderrichtlinien.

Wer stellt die Ventile ein?

Ihr Heizungsfachbetrieb. Wir liefern die Berechnung und das Einstellprotokoll, der Fachbetrieb stellt danach ein und bestätigt die Umsetzung.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Grundrisse mit Raummaßen, Baujahr, Angaben zu Fenstern und Dämmung sowie Fotos der Heizkörper mit Typenschild oder Maßen.

Lohnt sich der Abgleich auch ohne Wärmepumpe?

Ja. Gleichmäßig warme Räume, weniger Geräusche und meist ein geringerer Energieverbrauch sind auch bei Gas- oder Ölheizungen spürbar.

Anfrage

Hydraulischen Abgleich anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude. Sie erhalten ein Angebot mit Pauschalpreis.

  • Unverbindlich und kostenfrei
  • Herstellerunabhängige Planung
  • Fester Ansprechpartner
Firma (optional)
Ansprechpartner
E-Mail
Telefon
Ort des Projekts
Projektart
Leistungsphase (optional)

Grundrisse, Baubeschreibung oder Leistungsverzeichnis. Max. 4 Dateien, je bis 5 MB.

Nachricht

Unverbindlich · Antwort in der Regel innerhalb von 1 Werktag