Wärmepumpe Förderung 2026: wie die KfW 458 funktioniert
Die Heizungsförderung für Privatpersonen läuft über das KfW-Programm 458. Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe in bestehenden Wohngebäuden, wenn sie eine fossile Heizung ersetzt und die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Die Förderung setzt sich aus einem Grundanteil und möglichen Boni zusammen. Welche Bestandteile im Einzelfall infrage kommen, hängt von Gebäude, Heizung, Wärmepumpe und Antragsteller ab.
Die KfW hat ihre Förderbedingungen zuletzt zum 21. Juli 2026 angepasst. Wir versprechen deshalb keine pauschale Förderquote, sondern prüfen Ihr Projekt immer nach den jeweils geltenden Bedingungen.
KfW 458 Antrag: Hilfe bei Reihenfolge und Fristen
Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Zuerst wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen, dann wird mit der BzA-ID der Antrag im Portal „Meine KfW“ gestellt. Erst nach der Zusage beginnt die förderfähige Umsetzung. Fehler in dieser Abfolge gehören zu den häufigsten Gründen, warum eine Förderung verloren geht.
Bei Einfamilienhäusern stellen Privatpersonen ihren Antrag selbst im Kundenportal. Eine Bevollmächtigung Dritter ist dafür nicht zulässig. Wir bereiten deshalb alle Angaben so vor, dass Sie den Antrag sicher und vollständig selbst absenden können.
BzA und BnD für die Wärmepumpe erstellen lassen
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) sind technische Nachweise, die eine berechtigte Fachperson ausstellt. Die BzA bestätigt vor dem Antrag die technische Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens, die BnD nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung. Als TGA-Ingenieurbüro prüfen wir die Angaben fachlich und veranlassen beide Bestätigungen.
Erforderliche Fachunternehmererklärungen und Ausführungsnachweise kommen vom ausführenden Heizungsfachbetrieb. Wir sagen Ihnen genau, welche Nachweise Sie von Ihrem Betrieb anfordern müssen.
Welche Unterlagen Sie für die Wärmepumpenförderung brauchen
Für den Start genügen in der Regel das Angebot oder der Vertrag für die Wärmepumpe, das technische Datenblatt, Angaben zur bestehenden Heizung und Fotos des Heizraums. Für das Komplettpaket kommen Grundrisse oder eine vorhandene Heizlastberechnung hinzu. Fehlt eine Heizlastberechnung, erstellen wir sie über unsere Heizlastberechnung für Einfamilienhäuser zum Festpreis.
Hinweis: Die Förderentscheidung und Auszahlung erfolgen ausschließlich durch die KfW. Ein Anspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Förderhöhe kann nicht garantiert werden. Die Antragstellung im Kundenportal erfolgt durch den hierzu berechtigten Antragsteller. Voraussetzung für die Erstellung der technischen Bestätigungen sind vollständige Unterlagen und die Einhaltung der jeweils geltenden Förderbedingungen. Erforderliche Fachunternehmererklärungen und Ausführungsnachweise sind von den jeweils verantwortlichen Fachunternehmen zu erbringen.