KfW 458 · BzA · BnD · Wärmepumpe

KfW 458 Fördermittelservice – Wärmepumpenförderung beantragen

Wir begleiten Ihre Wärmepumpenförderung – vom Förderantrag bis zur Auszahlung. Professioneller Fördermittelservice für Ihre Wärmepumpe. Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten, begleiten den KfW-458-Antrag und unterstützen Sie bei BzA, BnD und den erforderlichen Nachweisen. Bundesweit digital ab 349 €.

Festpreisab 349 € inkl. MwSt.
  • TGA-Ingenieurbüro
  • Bundesweit digital
  • Festpreis ohne Zusatzgebühren
Wärmepumpe am Einfamilienhaus mit Unterlagen für den KfW 458 Förderantrag
Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Sie möchten Ihre bestehende Heizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen und die staatliche Heizungsförderung der KfW nutzen? Unsere erfahrenen TGA-Fachplaner begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess – unabhängig davon, ob Sie Ihre Wärmepumpe durch einen Heizungsfachbetrieb installieren lassen oder die Umsetzung eigenständig organisieren.

Prüfung der Förderfähigkeit

Wir prüfen die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen Ihres Wärmepumpenprojektes und ermitteln die für Sie infrage kommenden Förderbestandteile. Dabei berücksichtigen wir die vorhandene Heizungsanlage, die geplante Wärmepumpe und die individuellen Voraussetzungen des Antragstellers.

Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA)

Wir prüfen die erforderlichen technischen Angaben und veranlassen die Erstellung der Bestätigung zum Antrag durch eine hierfür berechtigte Fachperson. Sie erhalten die benötigte BzA-ID für Ihren Förderantrag im KfW-Kundenportal.

Unterstützung bei der KfW-Antragstellung

Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Förderantrags. Dazu gehören die Prüfung der erforderlichen Vertragsunterlagen, die Zusammenstellung der Projektdaten und die Unterstützung bei der korrekten Eingabe der förderrelevanten Angaben.

Prüfung der Förderunterlagen

Wir kontrollieren die bereitgestellten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Hierzu gehören insbesondere der Lieferungs- oder Leistungsvertrag, die technischen Anlagendaten und die förderrelevanten Kosten.

Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Nach Abschluss der Installation prüfen wir die erforderlichen technischen Nachweise und veranlassen die Erstellung der Bestätigung nach Durchführung durch eine hierfür berechtigte Fachperson.

Begleitung bis zur Auszahlung

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der abschließenden Nachweise, der Prüfung der Rechnungsunterlagen und der Vorbereitung der Nachweiseinreichung im KfW-Portal.

Vorteile

Ihre Vorteile beim KfW 458 Fördermittelservice

  • Professionelle Betreuung durch ein TGA-Ingenieurbüro
  • Prüfung Ihrer individuellen Fördermöglichkeiten
  • Unterstützung bei der KfW-458-Antragstellung
  • Erstellung bzw. Veranlassung von BzA und BnD
  • Prüfung der erforderlichen Förderunterlagen
  • Begleitung bis zur abschließenden Nachweiseinreichung
  • Bundesweit und vollständig digital möglich
  • Transparenter Festpreis ohne versteckte Bearbeitungsgebühren
Ablauf

So funktioniert unser Fördermittelservice

  1. 01

    Fördermittelservice beauftragen

    Sie wählen Ihr Paket und senden uns Ihre Anfrage über das Formular auf dieser Seite.

  2. 02

    Unterlagen digital einreichen

    Sie erhalten eine Übersicht der erforderlichen Dokumente und übermitteln uns Ihre Projektdaten digital.

  3. 03

    Förderfähigkeit prüfen lassen

    Unsere Fachplaner prüfen die Angaben zu Ihrem Gebäude, Ihrer bestehenden Heizung und der geplanten Wärmepumpenanlage.

  4. 04

    KfW-Förderantrag vorbereiten

    Wir stellen die erforderlichen technischen Angaben zusammen, veranlassen die BzA und begleiten Sie bei der Antragstellung.

  5. 05

    Wärmepumpe installieren lassen

    Nach Erhalt der erforderlichen Förderzusage kann die Umsetzung entsprechend den Förderbedingungen erfolgen.

  6. 06

    Förderung abschließen

    Nach Installation und Inbetriebnahme unterstützen wir Sie bei den abschließenden Nachweisen und der Vorbereitung der Auszahlung.

Pakete & Preise

Wärmepumpe Förderung beantragen: drei Pakete zum Festpreis

Standard
349 €
brutto inkl. MwSt.

Für Einfamilienhäuser mit vollständigem Wärmepumpen-Angebot

Komplett
499 €
brutto inkl. MwSt.

Inklusive technischer Prüfung von Anlage, Heizlast, JAZ und Schall

MFH & WEG
ab 799 €
brutto inkl. MwSt.

Für Hausverwaltungen, WEG und Investoren, Preis nach Wohneinheiten

LeistungStandardKomplettMFH & WEG
Förderfähigkeitsprüfung
Prüfung der Förderboni
BzA-Erstellung
Unterstützung KfW-Antrag
Prüfung Lieferungsvertrag
Prüfung der Rechnungen
BnD-Erstellung
Begleitung Nachweiseinreichung
Technische Prüfung der Anlage
Prüfung vorhandener Heizlast
Jahresarbeitszahlberechnung
Schallberechnung
VdZ-Dokumentation
Antragsstruktur je Wohneinheit / WEG

Die erweiterten technischen Leistungen des Komplettpakets gelten für ein Einfamilienhaus mit einer Wärmepumpenanlage und vollständigen Planungsunterlagen.

Wärmepumpe Förderung 2026: wie die KfW 458 funktioniert

Die Heizungsförderung für Privatpersonen läuft über das KfW-Programm 458. Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe in bestehenden Wohngebäuden, wenn sie eine fossile Heizung ersetzt und die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Die Förderung setzt sich aus einem Grundanteil und möglichen Boni zusammen. Welche Bestandteile im Einzelfall infrage kommen, hängt von Gebäude, Heizung, Wärmepumpe und Antragsteller ab.

Die KfW hat ihre Förderbedingungen zuletzt zum 21. Juli 2026 angepasst. Wir versprechen deshalb keine pauschale Förderquote, sondern prüfen Ihr Projekt immer nach den jeweils geltenden Bedingungen.

KfW 458 Antrag: Hilfe bei Reihenfolge und Fristen

Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Zuerst wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen, dann wird mit der BzA-ID der Antrag im Portal „Meine KfW“ gestellt. Erst nach der Zusage beginnt die förderfähige Umsetzung. Fehler in dieser Abfolge gehören zu den häufigsten Gründen, warum eine Förderung verloren geht.

Bei Einfamilienhäusern stellen Privatpersonen ihren Antrag selbst im Kundenportal. Eine Bevollmächtigung Dritter ist dafür nicht zulässig. Wir bereiten deshalb alle Angaben so vor, dass Sie den Antrag sicher und vollständig selbst absenden können.

BzA und BnD für die Wärmepumpe erstellen lassen

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) sind technische Nachweise, die eine berechtigte Fachperson ausstellt. Die BzA bestätigt vor dem Antrag die technische Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens, die BnD nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung. Als TGA-Ingenieurbüro prüfen wir die Angaben fachlich und veranlassen beide Bestätigungen.

Erforderliche Fachunternehmererklärungen und Ausführungsnachweise kommen vom ausführenden Heizungsfachbetrieb. Wir sagen Ihnen genau, welche Nachweise Sie von Ihrem Betrieb anfordern müssen.

Welche Unterlagen Sie für die Wärmepumpenförderung brauchen

Für den Start genügen in der Regel das Angebot oder der Vertrag für die Wärmepumpe, das technische Datenblatt, Angaben zur bestehenden Heizung und Fotos des Heizraums. Für das Komplettpaket kommen Grundrisse oder eine vorhandene Heizlastberechnung hinzu. Fehlt eine Heizlastberechnung, erstellen wir sie über unsere Heizlastberechnung für Einfamilienhäuser zum Festpreis.

Hinweis: Die Förderentscheidung und Auszahlung erfolgen ausschließlich durch die KfW. Ein Anspruch auf Bewilligung oder eine bestimmte Förderhöhe kann nicht garantiert werden. Die Antragstellung im Kundenportal erfolgt durch den hierzu berechtigten Antragsteller. Voraussetzung für die Erstellung der technischen Bestätigungen sind vollständige Unterlagen und die Einhaltung der jeweils geltenden Förderbedingungen. Erforderliche Fachunternehmererklärungen und Ausführungsnachweise sind von den jeweils verantwortlichen Fachunternehmen zu erbringen.

FAQ

Häufige Fragen zum KfW 458 Fördermittelservice

Was kostet der KfW 458 Fördermittelservice?

Das Standardpaket kostet 349 € brutto, das Komplettpaket mit technischer Prüfung 499 € brutto. Für Mehrfamilienhäuser und WEG erstellen wir ein Festpreisangebot ab 799 €, abhängig von Wohneinheiten und Nachweisumfang.

Stellen Sie den KfW-Antrag für mich?

Bei Einfamilienhäusern stellen Privatpersonen den Antrag selbst im Portal „Meine KfW“, eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Wir bereiten alle Angaben vor, veranlassen die BzA und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Eingabe.

Was ist eine BzA und wer erstellt sie?

Die Bestätigung zum Antrag ist ein technischer Nachweis, den eine berechtigte Fachperson vor der Antragstellung ausstellt. Sie enthält die BzA-ID, die Sie im KfW-Portal eingeben. Wir prüfen die Angaben und veranlassen die Erstellung.

Was ist die BnD?

Die Bestätigung nach Durchführung belegt nach der Installation, dass die Wärmepumpe entsprechend den Förderbedingungen umgesetzt wurde. Sie ist Voraussetzung für die Auszahlung.

Wann muss ich den Fördermittelservice beauftragen?

Idealerweise, sobald ein Angebot für die Wärmepumpe vorliegt und bevor Sie den Vertrag unterschreiben. So können wir prüfen, ob der Vertrag die nötige Förderbedingung enthält.

Garantieren Sie eine bestimmte Förderhöhe?

Nein. Förderentscheidung und Auszahlung erfolgen ausschließlich durch die KfW. Wir prüfen Ihr Projekt nach den geltenden Bedingungen und sorgen für vollständige, plausible Unterlagen.

Funktioniert der Service bundesweit?

Ja. Der gesamte Ablauf ist digital. Unser Büro sitzt in Mühlenbeck bei Berlin, wir betreuen Projekte in ganz Deutschland, besonders häufig in Berlin und Brandenburg.

Brauche ich eine Heizlastberechnung für die Förderung?

Für eine fachgerecht dimensionierte Wärmepumpe ist eine raumweise Heizlastberechnung sehr empfehlenswert. Im Komplettpaket prüfen wir eine vorhandene Berechnung, fehlt sie, erstellen wir sie gern separat.

Anfrage

Jetzt Wärmepumpenförderung professionell vorbereiten lassen

Sichern Sie sich fachkundige Unterstützung bei der KfW-Heizungsförderung und reduzieren Sie den organisatorischen Aufwand rund um Ihren Förderantrag. Wir melden uns mit der Unterlagenliste und den nächsten Schritten.

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Objekt: PLZ und Ort
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Wohneinheiten (bei MFH / WEG)
Stand des Projekts
Heizungsfachbetrieb vorhanden?

Wärmepumpen-Angebot, Lieferungs- und Leistungsvertrag oder Datenblatt. Max. 4 Dateien, je bis 5 MB.

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