Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene dürfen nicht ungeschützt an die Freigefälleentwässerung angeschlossen werden. Regelmäßig ist eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife erforderlich; ein Rückstauverschluss bleibt auf eng begrenzte Anwendungsfälle beschränkt. Für die richtige Auslegung müssen Sie die maßgebende Rückstauebene, den maximalen Zufluss, den Betriebspunkt der Pumpe, das Nutzvolumen und die Druckleitung gemeinsam betrachten. DIN 1986-100 ergänzt dabei die europäische Systemnorm DIN EN 12056-4 für Deutschland.
- Die Rückstauebene ist als absolute Planungshöhe festzulegen.
- Unterhalb der Rückstauebene ist regelmäßig eine Hebeanlage erforderlich.
- Förderstrom und Druckleitung sind am realen Betriebspunkt auszulegen.
- Die Rückstauschleife muss mit ihrer Rohrsohle über der Rückstauebene liegen.
- Nicht unterbrechbare Abwasserzuflüsse erfordern eine Doppelhebeanlage.
Rückstauebene eindeutig bestimmen
Die Rückstauebene bezeichnet die höchste Ebene, bis zu der Abwasser im öffentlichen Kanal ansteigen kann. Sofern der Netzbetreiber keine abweichende Höhe festlegt, gilt nach DIN 1986-100 üblicherweise die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücks. Maßgebend ist nicht die Höhe des Kanalrohres. Bei geneigten Straßen, tiefer liegenden Grundstücken oder bekannten Überstaupunkten muss die zuständige Entwässerungsbehörde die anzusetzende Höhe bestätigen.
Alle Ablaufstellen, deren Überlaufkante unter dieser Höhenlage liegt, gelten als rückstaugefährdet. Dazu gehören häufig Bodenabläufe, Duschen, Waschbecken, Waschmaschinenanschlüsse und Toiletten in Untergeschossen. Die festgelegte Rückstauebene sollte als absolute Höhe, beispielsweise in Meter über Normalhöhennull, in Grundrissen und Schnitten dokumentiert werden. Nur dadurch lässt sich prüfen, ob die Rohrsohle der Rückstauschleife tatsächlich oberhalb der maßgebenden Ebene liegt.
Hebeanlage oder Rückstauverschluss auswählen
DIN EN 12056-4 sieht für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene grundsätzlich eine Abwasserhebeanlage mit Druckleitung und Rückstauschleife vor. Die Pumpe hebt das Abwasser über die Rückstauebene, bevor es in die Freigefälleleitung gelangt. Eine integrierte Rückschlagklappe verhindert lediglich das Zurücklaufen aus der Druckleitung. Sie ersetzt nicht die normgerechte Rückstauschleife, deren Rohrsohle oberhalb der festgelegten Rückstauebene geführt werden muss.
Ein Rückstauverschluss kommt nach DIN 1986-100 nur infrage, wenn das Abwasser im freien Gefälle zum Kanal ablaufen kann und mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Bei fäkalienhaltigem Abwasser ist eine dafür zugelassene Bauart erforderlich. Sobald hochwertige Nutzung, dauernde Entwässerungsverfügbarkeit oder ein größerer Benutzerkreis vorliegen, ist regelmäßig die Hebeanlage die technisch belastbarere Lösung. Die Produktwahl muss zur Abwasserart und zur vorgesehenen Nutzung passen.
- Die Räume besitzen nur eine untergeordnete Nutzung.
- Während eines Rückstaus kann auf die Ablaufstellen verzichtet werden.
- Ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene steht zur Verfügung.
- Bei Überflutung entstehen weder Gesundheitsgefahren noch wesentliche Sachschäden.
Zufluss und Förderstrom berechnen
Der Bemessungszufluss ergibt sich aus den angeschlossenen Entwässerungsgegenständen und deren wahrscheinlicher Gleichzeitigkeit. Dauerzuflüsse, gewerbliche Einleiter und zeitlich konzentrierte Abwassermengen sind gesondert anzusetzen. Der Förderstrom der Pumpe muss am tatsächlichen Betriebspunkt mindestens den maximal zu erwartenden Zufluss erreichen. Maßgebend ist nicht der auf dem Typenschild genannte Maximalwert bei null Meter Förderhöhe, sondern der Schnittpunkt aus Pumpenkennlinie und Anlagenkennlinie.
Regenwasser, Schmutzwasser und fäkalienhaltiges Abwasser sollten nicht ohne hydraulischen und genehmigungsrechtlichen Nachweis gemeinsam gefördert werden. Besonders bei tiefer liegenden Hofflächen können Niederschläge kurzfristig deutlich höhere Zuflüsse verursachen als Sanitärobjekte. Für kleinere häusliche Schmutzwasseranlagen liegen Förderströme häufig im Bereich von etwa 3 bis 8 Litern pro Sekunde. Diese typische Bandbreite ersetzt keine Berechnung, weil angeschlossene Objekte, Förderhöhe und Rohrdurchmesser projektabhängig sind.
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Projektanfrage stellenDruckleitung und Förderhöhe dimensionieren
Die erforderliche Gesamtförderhöhe setzt sich aus dem geodätischen Höhenunterschied und den Druckverlusten der Leitung zusammen. Zu berücksichtigen sind gerade Rohrstrecken, Formstücke, Armaturen, Rückflussverhinderer und der Einbindungspunkt in die Freigefälleleitung. DIN EN 12056-4 nennt für Druckleitungen einen Geschwindigkeitsbereich von 0,7 bis 2,3 Metern pro Sekunde. Unterhalb davon steigt das Ablagerungsrisiko, während hohe Geschwindigkeiten Druckverluste, Geräusche und Druckstöße vergrößern.
Der Innendurchmesser ist mit Q = v × A aus Förderstrom und Geschwindigkeit zu bestimmen. Bei einem rechnerischen Innendurchmesser von 80 Millimetern entsprechen 0,7 Meter pro Sekunde etwa 3,5 Litern pro Sekunde; 2,3 Meter pro Sekunde ergeben rund 11,6 Liter pro Sekunde. Tatsächlich ist der werkstoffabhängige Innendurchmesser anzusetzen. Die Druckleitung darf in Fließrichtung nicht verengt werden und muss über Absperrarmatur, Rückflussverhinderer sowie zugängliche Wartungsmöglichkeiten verfügen.
Behälter, Pumpen und Betriebssicherheit planen
Das Nutzvolumen zwischen Ein- und Ausschaltpunkt beeinflusst Schalthäufigkeit, Aufenthaltszeit und Motorbelastung. Als Planungsgrundsatz sollte das wirksame Volumen mindestens auf den Inhalt der Druckleitung bis zur Rückstauschleife abgestimmt werden. Gleichzeitig sind lange Aufenthaltszeiten wegen Geruchsbildung und Ablagerungen zu vermeiden. Viele Pumpenantriebe sind für etwa 4 bis 10 Starts pro Stunde ausgelegt; verbindlich sind jedoch die Herstellerangaben, die gewählte Schalthysterese und der errechnete Zufluss.
Kann der Abwasserzufluss betrieblich nicht unterbrochen werden, verlangt DIN EN 12056-4 eine Doppelhebeanlage. Jede Pumpe muss den erforderlichen Bemessungsförderstrom übernehmen können, während die zweite Pumpe als Reserve verfügbar bleibt. Wechselbetrieb sorgt für vergleichbare Laufzeiten. Zusätzlich sind eine Hochwassermeldung im Sammelbehälter und eine gut wahrnehmbare Störmeldung vorzusehen. Bei erhöhtem Schadenspotenzial sollte die Alarmierung auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung funktionieren.
Einbau, Lüftung und Abnahme koordinieren
Die Hebeanlage muss frostfrei, standsicher und für Wartung sowie Austausch erreichbar aufgestellt werden. Fäkalienhebeanlagen benötigen eine Lüftungsleitung über Dach; deren Nennweite und Führung richten sich nach DIN EN 12056-4, der Anlagenart und den Herstellerangaben. Die Lüftung darf nicht in einen Raum oder an die Ansaugseite einer Lüftungsanlage enden. Zulaufleitungen sind so zu führen, dass keine unkontrollierten Rückhaltevolumen oder Gegengefälle entstehen.
Vor der Inbetriebnahme sind Dichtheit, Pumpenlaufrichtung, Schaltpunkte, Alarm, Armaturen und Rückstauschleife zu prüfen. Die dokumentierte Pumpenkennlinie muss den berechneten Betriebspunkt abdecken. DIN EN 12056-4 nennt für die fachkundige Wartung üblicherweise Intervalle von drei Monaten bei gewerblichen Anlagen, sechs Monaten in Mehrfamilienhäusern und zwölf Monaten in Einfamilienhäusern. Monatliche Sicht- und Funktionskontrollen durch den Betreiber helfen, Undichtigkeiten, ungewöhnliche Laufzeiten und Störmeldungen frühzeitig zu erkennen.
| Kennwert | Richtgröße | Einordnung |
|---|---|---|
| Rückstauebene | Meist Straßenoberkante an der Anschlussstelle | Abweichende Vorgaben des Netzbetreibers sind vorrangig. |
| Druckleitungsgeschwindigkeit | 0,7 bis 2,3 m/s | Auslegungsbereich nach DIN EN 12056-4. |
| Rückstauschleife | Rohrsohle oberhalb der Rückstauebene | Die Rückschlagklappe allein genügt nicht. |
| Pumpenförderstrom | Mindestens maximaler Bemessungszufluss | Nachweis am tatsächlichen Betriebspunkt. |
| Typische Wartungsintervalle | 3, 6 oder 12 Monate | Gewerbe, Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus. |
| Typische Schalthäufigkeit | Etwa 4 bis 10 Starts pro Stunde | Projekt- und herstellerabhängig zu überprüfen. |
Häufige Fragen
Wo liegt die Rückstauebene bei einem Gebäude?
Ohne besondere Festlegung des Netzbetreibers gilt üblicherweise die Straßenoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücks. Bei Gefällestraßen, tiefer liegenden Grundstücken oder bekannten Überflutungspunkten kann eine andere Höhe maßgebend sein. Lassen Sie die Rückstauebene deshalb durch die Entwässerungsbehörde bestätigen und als absolute Höhe in den Planunterlagen eintragen.
Wann reicht ein Rückstauverschluss statt einer Hebeanlage?
Ein Rückstauverschluss ist nur zulässig, wenn ein natürliches Gefälle zum Kanal besteht, die Räume untergeordnet genutzt werden und während des Rückstaus auf die Ablaufstellen verzichtet werden kann. Außerdem muss ein WC oberhalb der Rückstauebene verfügbar sein. Bestehen Gesundheitsgefahren oder können wesentliche Sachwerte geschädigt werden, ist eine Hebeanlage vorzusehen.
Wie hoch muss die Rückstauschleife geführt werden?
Die Rohrsohle der Rückstauschleife muss oberhalb der festgelegten Rückstauebene liegen. Eine pauschale Höhe über dem Kellerfußboden ist daher nicht ausreichend. Maßgebend sind die bestätigte Rückstauebene, die tatsächlichen Rohrsohlen und gegebenenfalls Bautoleranzen. Diese Höhen sollten in einem Gebäudeschnitt mit einheitlichem Höhenbezug nachgewiesen werden.
Wann wird eine Doppelhebeanlage benötigt?
Eine Doppelhebeanlage ist erforderlich, wenn der Abwasserzufluss während Wartung oder Pumpenausfall nicht unterbrochen werden kann. Das betrifft regelmäßig Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Nutzungen und betrieblich notwendige Sanitäreinrichtungen. Jede Pumpe muss den erforderlichen Förderstrom übernehmen können. Ein automatischer Wechselbetrieb verteilt die Laufzeiten und hält die Reservepumpe funktionsbereit.
Passende Planungsleistungen
Wir übernehmen die Fachplanung Sanitär, Heizung und Lüftung für Wohn- und Gewerbeimmobilien: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung.
Regelwerke zum Thema: DIN 1986-100, DIN EN 12056-4. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.
