Ratgeber · Sanitär

Regenwassernutzung im Gebäude sicher planen

Die fachgerechte Planung verbindet eine belastbare Wasserbilanz mit klar getrennten Netzen, sicherer Nachspeisung und zugänglicher Anlagentechnik.

Technikraum mit Filter, Pumpe und getrennten Leitungsnetzen zur Planung einer Regenwassernutzung im Gebäude
9 min Lesezeit

Eine Regenwassernutzungsanlage benötigt zwei planerische Grundlagen: eine belastbare Bilanz aus verfügbarem Niederschlag und tatsächlichem Betriebswasserbedarf sowie die konsequente Trennung von der Trinkwasserinstallation. DIN 1989-100 konkretisiert zusammen mit DIN EN 16941-1 die Planung, Ausführung und den Betrieb. Für den Schutz des Trinkwassers gelten insbesondere DIN 1988-100 und DIN EN 1717. Entscheidend sind ein bedarfsgerecht bemessener Speicher, geeignete Filter, eine sichere Trinkwassernachspeisung und dauerhaft gekennzeichnete Leitungswege.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ertrag und Bedarf sind standortbezogen zu bilanzieren.
  • Trinkwasser- und Regenwassernetze dürfen keine Querverbindung besitzen.
  • Die Nachspeisung benötigt einen normgerechten freien Auslauf.
  • Speicher, Filter und Pumpe müssen zugänglich und wartbar angeordnet sein.
  • Kennzeichnung und Bestandsdokumentation gehören zur sicheren Übergabe.

Nutzungsbereiche und Planungsgrundlagen festlegen

Regenwasser eignet sich innerhalb von Gebäuden vor allem für Toiletten und Urinale. Weitere mögliche Anwendungen sind die Gebäudereinigung, Bewässerung und unter bestimmten hygienischen sowie nutzerbezogenen Voraussetzungen das Wäschewaschen. Für Trinken, Speisenzubereitung, Körperpflege, Duschen oder Handwaschbecken darf es nicht verwendet werden. Bei Schulen, Pflegeeinrichtungen, medizinisch genutzten Gebäuden und lebensmittelverarbeitenden Betrieben sind zusätzliche hygienische Anforderungen sowie mögliche Einschränkungen bereits in der Bedarfsplanung mit den zuständigen Stellen abzustimmen.

Die Regenwassernutzung Planung beginnt deshalb nicht mit der Auswahl einer Zisterne, sondern mit einem Nutzungskonzept. Zu erfassen sind Nutzerzahl, tägliche Anwesenheit, Spülmengen, Bewässerungsflächen, saisonale Betriebszeiten und mögliche Verbrauchsspitzen. Parallel werden Dachflächen, Dachaufbauten, örtliche Niederschlagsdaten und Einleitmöglichkeiten untersucht. DIN 1989-100 ist in Verbindung mit DIN EN 16941-1 anzuwenden. Ergänzend sind kommunale Entwässerungssatzungen, Anforderungen des Gesundheitsamtes und gegebenenfalls Vorgaben zur Niederschlagsversickerung zu berücksichtigen.

  • Geeignete Nutzung: Toiletten, Urinale, Reinigung und Bewässerung
  • Bedingt geeignete Nutzung: Waschmaschinen nach hygienischer und nutzerbezogener Prüfung
  • Unzulässige Nutzung: Trinken, Kochen, Duschen und Händewaschen

Ertrag, Bedarf und Speichervolumen bilanzieren

Der nutzbare Ertrag ergibt sich aus der horizontal projizierten Auffangfläche, der örtlichen Niederschlagshöhe, dem Abflussbeiwert und dem Wirkungsgrad der Filterung. Für glatte, geneigte Hartdächer werden in Vorplanungen häufig Abflussbeiwerte von etwa 0,8 bis 0,9 angesetzt. Bei extensiv begrünten Dächern liegen sie abhängig von Aufbau, Substrathöhe und Rückhaltevermögen häufig nur zwischen 0,3 und 0,5. Maßgebend bleiben die objektspezifischen Kennwerte des Dachsystems und möglichst langjährige, standortbezogene Niederschlagsdaten.

Auf der Bedarfsseite sind nutzungsspezifische Mengen anzusetzen. Für die Toilettenspülung können bei üblichen Spülkästen etwa 25 bis 35 Liter je Person und Tag angesetzt werden. Für Waschmaschinen kommen typischerweise 10 bis 15 Liter je Person und Tag hinzu. Eine erste Speicherabschätzung kann mit ungefähr 6 Prozent des kleineren Jahreswertes aus Ertrag und Bedarf erfolgen. Die endgültige Bemessung muss jedoch nach DIN 1989-100 erfolgen und saisonale Schwankungen, Trockenperioden, Überlaufhäufigkeit sowie den gewünschten Deckungsgrad berücksichtigen.

Aufbereitung und Anlagenkomponenten auswählen

Eine typische Anlage besteht aus Vorfilter, Speicher, beruhigtem Zulauf, schwimmender Entnahme, Überlauf mit Rückstauschutz, Pumpentechnik und Betriebswasserverteilung. Filter mit Maschenweiten von ungefähr 0,3 bis 1,0 Millimetern halten Blätter und gröbere Feststoffe zurück. Die konkrete Filterfeinheit richtet sich nach Dachfläche, Verschmutzungsgrad und Herstellerangaben. Eine schwimmende Ansaugung entnimmt das Wasser üblicherweise etwa 10 bis 15 Zentimeter unterhalb der Oberfläche, also oberhalb der Sedimentschicht und unterhalb möglicher Schwimmstoffe.

Der Speicher soll lichtgeschützt, möglichst kühl und gegen das Eindringen von Oberflächenwasser, Kleintieren sowie Kanalgasen gesichert sein. Unterirdische Behälter bieten hierfür meist günstige Randbedingungen. Eine Desinfektion mit UV-Licht ist für Toilettenspülung oder Bewässerung normalerweise nicht erforderlich und ersetzt keine sichere Systemtrennung. Pumpen werden nach Volumenstrom, geodätischer Höhe, Rohrdruckverlusten und erforderlichem Fließdruck ausgewählt. Trockenlaufschutz, druckabhängige Steuerung, schwingungsentkoppelte Aufstellung und eine zugängliche Wartungsanordnung sind bereits bei der Grundrissplanung vorzusehen.

  • Vorfilter und zugängliche Reinigungsöffnung
  • Beruhigter Zulauf und schwimmende Entnahme
  • Überlauf mit Geruchsverschluss und Rückstauschutz
  • Pumpe mit Trockenlaufschutz und bedarfsgerechter Steuerung
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Trinkwasser und Betriebswasser sicher trennen

Zwischen Trinkwasserinstallation und Regenwassernetz darf keine unmittelbare Verbindung bestehen. Auch eine absperrbare Querverbindung, ein Rückflussverhinderer oder ein zeitweise montierter Schlauch sind unzulässig. Regenwasser ist aufgrund möglicher mikrobiologischer Belastungen im Sinne von DIN EN 1717 als Flüssigkeit mit hohem Gefährdungspotenzial zu behandeln. Die Absicherung erfolgt nach DIN 1988-100 und DIN EN 1717 durch einen geeigneten freien Auslauf, häufig in Form einer Sicherungseinrichtung der Bauart AA oder AB.

Die Trinkwassernachspeisung wird über den freien Auslauf in einen Vorlagebehälter oder in eine entsprechend ausgebildete Nachspeiseeinrichtung geführt. Die erforderliche Luftstrecke hängt von Bauart, Einlaufdurchmesser und Überlaufgeometrie ab. Ein Abstand von 20 Millimetern ist lediglich eine häufige normative Untergrenze und kein pauschales Auslegungsmaß. Bei leerem Regenwasserspeicher muss die Steuerung nur die für den Weiterbetrieb erforderliche Trinkwassermenge zuführen. Dadurch werden unnötige Speicherfüllungen und lange Verweilzeiten vermieden.

Leitungsnetz, Kennzeichnung und Überlauf planen

Das Betriebswassernetz ist als eigenständiges Rohrnetz zu dimensionieren, zu verlegen und zu dokumentieren. Leitungen und Entnahmestellen müssen dauerhaft und eindeutig als Nichttrinkwasser gekennzeichnet sein. Zapfstellen sind zusätzlich gegen unbeabsichtigte oder unbefugte Nutzung zu sichern. Verdeckte Kreuzungen mit Trinkwasserleitungen sollten planerisch minimiert werden. Vor der Inbetriebnahme sind Dichtheit, Fließdruck, Pumpenfunktion und die eindeutige Zuordnung aller Entnahmestellen zu prüfen. Eine alleinige farbliche Unterscheidung ersetzt weder Beschriftung noch Bestandsdokumentation.

Der Speicherüberlauf benötigt eine hydraulisch sichere Ableitung. Abhängig von Grundstück und Genehmigung kann das Wasser versickert, zurückgehalten oder in die zulässige Kanalisation eingeleitet werden. Rückstau aus dem Entwässerungssystem darf nicht in die Zisterne gelangen. Liegt der Überlauf unterhalb der maßgebenden Rückstauebene, sind geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Entwässerungskonzept erforderlich. Außerdem ist zu klären, ob für genutztes Regenwasser Schmutzwassergebühren anfallen und ob dafür ein geeichter Betriebswasserzähler nach kommunaler Satzung verlangt wird.

Inbetriebnahme und Betrieb dauerhaft absichern

Zur Inbetriebnahme gehören eine dokumentierte Dichtheitsprüfung, die Funktionskontrolle von Pumpe, Trockenlaufschutz, Nachspeisung und Überlauf sowie die Prüfung sämtlicher Kennzeichnungen. Besonders wichtig ist der Nachweis, dass keine Verbindung zum Trinkwassernetz besteht. Revisionsunterlagen sollten Rohrleitungspläne, Einstellwerte, Produktdaten, Wartungszugänge und das Bedienkonzept enthalten. Die nach Trinkwasserverordnung bestehenden Anzeige- und Informationspflichten für Nichttrinkwasseranlagen sind projektspezifisch zu prüfen und mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.

Im Betrieb bestimmen Dachverschmutzung, Filtertyp und Nutzungsintensität die Wartungsintervalle. Filter sollten typischerweise zwei- bis viermal jährlich kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden. Speicher, Zulauf, Entnahme und Überlauf sind mindestens regelmäßig nach Wartungsplan zu inspizieren. Eine pauschale jährliche Komplettreinigung des Speichers ist meist nicht erforderlich; Sedimente werden zustandsabhängig in mehrjährigen Abständen entfernt. Zusätzlich sind Pumpendruck, Nachspeisefunktion, Geruchsverschluss, Rückstauschutz und die Lesbarkeit der Kennzeichnungen wiederkehrend zu kontrollieren.

Kennwerte und Richtgrößen zum Thema Regenwassernutzung im Gebäude sicher planen
KennwertRichtgrößeEinordnung
Abflussbeiwert Hartdachetwa 0,8 bis 0,9Typische Vorplanungswerte für glatte, geneigte Dachflächen
Abflussbeiwert Gründachetwa 0,3 bis 0,5Abhängig von Aufbau, Substrat und Rückhaltevermögen
Bedarf Toilettenspülungetwa 25 bis 35 l je Person und TagProjektabhängig von Spültechnik und Nutzungsprofil
Bedarf Waschmaschineetwa 10 bis 15 l je Person und TagNur bei dafür vorgesehenem Nutzungskonzept ansetzen
Typische Filterfeinheitetwa 0,3 bis 1,0 mmNach Dachverschmutzung und Herstellerangaben auswählen
Schwimmende Entnahmeetwa 10 bis 15 cm unter der OberflächeVermeidet Sedimentansaugung und oberflächliche Schwimmstoffe

Häufige Fragen

Darf Regenwasser für die Toilettenspülung verwendet werden?

Ja. Toiletten und Urinale gehören zu den üblichen Anwendungen einer Regenwassernutzungsanlage. Das Betriebswassernetz muss vollständig von der Trinkwasserinstallation getrennt, dauerhaft gekennzeichnet und gegen Fehlanschlüsse gesichert sein. Bemessung und Ausführung erfolgen nach DIN 1989-100 sowie DIN EN 16941-1. Für die Trinkwassernachspeisung gelten DIN 1988-100 und DIN EN 1717.

Darf zwischen Regenwasser und Trinkwasser ein Umschaltventil eingebaut werden?

Nein. Eine direkte Verbindung ist auch dann unzulässig, wenn sie durch Absperr- oder Umschaltarmaturen geschlossen werden kann. Die Trinkwassernachspeisung muss über eine normgerechte Sicherungseinrichtung mit freiem Auslauf erfolgen. Ein Rückflussverhinderer allein bietet bei mikrobiologisch belastetem Regenwasser keinen ausreichenden Schutz gegen Rückdrücken, Rückfließen oder Rücksaugen.

Wie groß muss eine Regenwasserzisterne sein?

Das Volumen hängt von Dachfläche, Niederschlag, Abflussbeiwert, Filterwirkungsgrad und Betriebswasserbedarf ab. Für eine überschlägige Vorplanung können etwa 6 Prozent des kleineren Jahreswertes aus nutzbarem Ertrag und Bedarf angesetzt werden. Die endgültige Bemessung sollte nach DIN 1989-100 erfolgen, da ein übergroßer Speicher die Wasserqualität nicht automatisch verbessert.

Muss eine Regenwassernutzungsanlage gewartet und angezeigt werden?

Filter, Speicher, Pumpe, Nachspeisung und Überlauf müssen nach DIN 1989-100 sowie den Herstellerangaben kontrolliert werden. Filterprüfungen sind typischerweise zwei- bis viermal jährlich sinnvoll. Zusätzlich können nach Trinkwasserverordnung Anzeige- und Informationspflichten für Nichttrinkwasseranlagen bestehen. Die konkreten Anforderungen und Fristen sollten vor Errichtung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt geklärt werden.

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Regelwerke zum Thema: DIN 1989-100, DIN 1988-100. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.

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