Ratgeber · Lüftung

Zentrale oder dezentrale Wohnungslüftung richtig auswählen

Die geeignete Lüftungslösung ergibt sich aus Luftführung, Baustruktur, Schallschutz, Wartung und den Kosten über den gesamten Betrieb.

Wohngebäude mit dezentralen Fassadenlüftern und zentralem Lüftungsgerät als Vergleich beider Wohnungslüftungssysteme
8 min Lesezeit

Dezentrale Geräte eignen sich vor allem für Bestandsgebäude, einzelne Nutzungseinheiten und Vorhaben mit wenig Platz für Luftleitungen. Zentrale Systeme bieten bei geeigneten Schächten eine geordnete Luftführung, weniger Fassadendurchdringungen und zentral zugängliche Filter. Die Entscheidung darf jedoch nicht allein anhand der Investitionskosten fallen. Maßgeblich sind das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, der erforderliche Volumenstrom, Schallanforderungen, Brandschutz, Wartungszugang und die bauliche Eingriffstiefe.

Das Wichtigste in Kürze
  • DIN 1946-6 liefert die gemeinsame Bemessungsgrundlage für beide Varianten.
  • Dezentrale Systeme begrenzen Leitungsbau, benötigen aber mehrere Fassadendurchführungen.
  • Zentrale Systeme erfordern Platz für Gerät, Luftverteilung und Wartungszugang.
  • Schallwerte müssen beim vorgesehenen Auslegungsvolumenstrom geprüft werden.
  • Investitionskosten sind nur zusammen mit Baufolgen und Betriebskosten vergleichbar.

Drei Systemvarianten klar voneinander abgrenzen

Bei einer dezentralen Wohnungslüftung sitzen die Geräte unmittelbar in der Außenwand oder im Fensterbereich. Alternierend arbeitende Geräte werden üblicherweise paarweise betrieben, damit Zu- und Abluftphasen aufeinander abgestimmt sind. Durchgehend arbeitende Einzelraumgeräte führen beide Luftströme gleichzeitig. Beide Bauarten benötigen mehrere Fassadendurchführungen, elektrische Anschlüsse und eine Regelung. Überströmbereiche zwischen Wohn-, Schlaf- und Ablufträumen müssen auch bei dezentralen Lösungen planerisch berücksichtigt werden.

Ein wohnungszentrales System versorgt eine einzelne Wohnung über ein eigenes Lüftungsgerät und ein internes Kanalnetz. Bei einer gebäudezentralen Anlage bedienen größere Geräte mehrere Wohnungen über gemeinsame Schächte. Diese Variante verlangt eine frühzeitige Abstimmung von Brandschutz, Schallschutz, Schächten und Wartungsflächen. Gemeinsame Umluft zwischen Wohnungen ist zu vermeiden. Für den Vergleich muss deshalb feststehen, ob mit „zentral“ ein Gerät je Wohnung oder eine gemeinsame Anlage für das gesamte Gebäude gemeint ist.

DIN 1946-6 bestimmt den notwendigen Luftwechsel

DIN 1946-6:2019-12 unterscheidet Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Die erforderlichen Außenluftvolumenströme ergeben sich unter anderem aus Nutzungsfläche, Gebäudedichtheit, Wärmeschutzstandard und Infiltration. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nutzerunabhängig sichergestellt werden, wenn die Berechnung einen zusätzlichen lüftungstechnischen Bedarf ergibt. Fensterlüftung darf daher nicht pauschal als alleinige Lösung angesetzt werden.

Für typische Wohnungen liegen die ausgelegten Gesamtvolumenströme bei Nennlüftung häufig in einer Größenordnung von etwa 70 bis 140 m³/h. Dieser Bereich ist nur eine planerische Orientierung und ersetzt keine Berechnung nach DIN 1946-6. Entscheidend ist außerdem die Luftströmung von Zulufträumen wie Wohn- und Schlafzimmern zu Ablufträumen wie Küche, Bad und WC. Türunterschnitte oder Überströmelemente müssen den vorgesehenen Volumenstrom bei vertretbaren Druckverlusten übertragen.

Bauliche Voraussetzungen und Eingriffstiefe bewerten

Dezentrale Geräte reduzieren den Bedarf an abgehängten Decken und Luftverteilnetzen. Je nach Fabrikat sind Kernbohrungen von ungefähr 160 bis 250 mm Durchmesser erforderlich. Bei vier bis acht Geräten entstehen entsprechend viele Fassadendurchführungen. Zu prüfen sind Wärmebrücken, Schlagregenschutz, Denkmalschutz, Fassadengestaltung und Abstände zu Fenstern, Fortluftöffnungen oder Grundstücksgrenzen. In stark lärmbelasteten Lagen kann die akustische Qualität der Außenwanddurchführung zum entscheidenden Auswahlkriterium werden.

Wohnungszentrale Anlagen benötigen typischerweise 80 bis 150 mm hohe Installationszonen für flache Verteilleitungen oder größere Querschnitte bei Rundrohren. Hinzu kommen Stellfläche, Kondensatablauf sowie zugängliche Revisionsbereiche. Im Neubau lassen sich diese Anforderungen meist in Decken, Fluren oder Abstellräumen koordinieren. Im Bestand können Unterzüge, geringe Raumhöhen und fehlende Schächte die Umsetzung erschweren. Gebäudezentrale Systeme benötigen zusätzlich brandschutztechnisch geplante Schachtführungen und gegebenenfalls Absperrvorrichtungen an Brandabschnitten.

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Schall, Filter und Wartung gemeinsam betrachten

Für Schlafräume sollte der anlagenbedingte Schalldruckpegel bei Auslegungsbetrieb planerisch möglichst auf etwa 25 bis 30 dB(A) begrenzt werden. Maßgeblich sind nicht nur Katalogwerte des Geräts, sondern Volumenstrom, Raumabsorption, Einbausituation und Körperschallübertragung. DIN 4109-1 definiert Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz. Bei dezentralen Geräten sind zusätzlich das bewertete Schalldämmmaß der Außenwanddurchführung und mögliche Telefonieschallübertragung zwischen Räumen zu prüfen.

Filter sollten im Regelbetrieb typischerweise alle drei bis sechs Monate kontrolliert und abhängig von Belastung und Herstellerangabe gewechselt werden. Zentrale Geräte bündeln diese Arbeit an einem Zugangspunkt; dezentrale Anlagen verteilen sie auf mehrere Räume. Für Außenluftfilter ist häufig mindestens ISO ePM1 50 % nach DIN EN ISO 16890 sinnvoll, besonders in städtischen Lagen. Kondensatwege, Wärmeübertrager und Ventilatoren sollten mindestens jährlich kontrollierbar sein. Nicht zugängliche Filter oder Geräte führen erfahrungsgemäß zu ausgelassener Wartung.

Investition und Betriebskosten realistisch vergleichen

Für eine Wohnung mit etwa 70 bis 100 m² liegen dezentrale Systeme als typische, projektabhängige Bandbreite häufig bei rund 5.000 bis 10.000 Euro brutto einschließlich Geräten, Kernbohrungen, Elektroanschlüssen und Montage. Wohnungszentrale Anlagen liegen typischerweise und projektabhängig bei etwa 9.000 bis 16.000 Euro brutto einschließlich Luftverteilung. Bei gebäudezentralen Anlagen kann der anteilige Aufwand je Wohnung etwa 7.000 bis 14.000 Euro brutto betragen. Brandschutz, Schächte, Deckenarbeiten und Wiederherstellung können diese Werte deutlich verändern.

Der elektrische Jahresbedarf liegt bei bedarfsgerecht geregelten Wohnungslüftungsanlagen häufig zwischen 120 und 350 kWh je Wohnung. Ein spezifischer Ventilatorbedarf von 0,25 bis 0,45 Wh/m³ führt bei 100 m³/h und Dauerbetrieb rechnerisch zu etwa 219 bis 394 kWh pro Jahr. Für Filter und Inspektion sind typische, projektabhängige Bandbreiten von etwa 100 bis 300 Euro jährlich anzusetzen. Heizenergieeinsparungen dürfen nur mit gemessenen oder nachgewiesenen Wärmerückgewinnungs-, Luftmengen- und Dichtheitswerten bewertet werden.

Entscheidung anhand des Gebäudes treffen

Dezentrale Anlagen sind häufig zweckmäßig, wenn einzelne Wohnungen nacheinander saniert werden, keine Installationsschächte verfügbar sind oder der Deckeneingriff begrenzt bleiben soll. Zentrale Lösungen sind vorteilhaft, wenn Grundriss und Schächte eine kurze Luftverteilung ermöglichen, wenige Fassadendurchdringungen gewünscht sind und Filter zentral erreichbar sein sollen. Bei hohen Außenlärmpegeln kann ein innenliegendes Zentralgerät mit geeigneten Außen- und Fortluftdurchführungen akustisch günstiger sein als zahlreiche Einzelgeräte.

Die Auswahl sollte auf einer Variantenplanung mit identischen Randbedingungen beruhen. Dazu gehören die Volumenströme nach DIN 1946-6, Schallnachweise bei Nennlüftung, Druckverluste, elektrische Leistungsaufnahme, Filterkonzept, Wartungswege und bauliche Folgekosten. Für Mehrfamilienhäuser sind außerdem Zugänglichkeit, wohnungsweise Regelbarkeit und Kostenzuordnung zu klären. Ein reiner Gerätepreisvergleich ist ungeeignet, weil Kernbohrungen, Luftleitungen, Brandschutz, Elektroinstallation und Oberflächenwiederherstellung unterschiedlich stark ins Gesamtbudget eingehen.

  • Dezentral bevorzugen, wenn Schächte fehlen und Wohnungen abschnittsweise saniert werden.
  • Wohnungszentral bevorzugen, wenn kurze Leitungswege und ausreichende Deckenhohlräume vorhanden sind.
  • Gebäudezentral nur mit abgestimmtem Brand-, Schall- und Wartungskonzept vorsehen.
  • Alle Varianten mit identischen Volumenströmen und Betriebsstufen vergleichen.
Kennwerte und Richtgrößen zum Thema Zentrale oder dezentrale Wohnungslüftung richtig auswählen
KennwertRichtgrößeEinordnung
Nennlüftung einer typischen Wohnungetwa 70 bis 140 m³/hOrientierungsbereich; Bemessung nach DIN 1946-6 erforderlich.
Planungsziel Anlagenschall im Schlafraumetwa 25 bis 30 dB(A)Bei Auslegungsbetrieb und unter Berücksichtigung der Einbausituation.
Filterkontrollealle 3 bis 6 MonateWechsel abhängig von Belastung und Herstellerangabe.
Strombedarf je Wohnungtypisch 120 bis 350 kWh/aAbhängig von Volumenstrom, Druckverlust, Regelung und Betriebszeit.
Dezentrale Anlage für 70 bis 100 m²typisch 5.000 bis 10.000 Euro bruttoProjektabhängige Bandbreite einschließlich üblicher Montageleistungen.
Wohnungszentrale Anlage für 70 bis 100 m²typisch 9.000 bis 16.000 Euro bruttoProjektabhängige Bandbreite einschließlich üblicher Luftverteilung.

Häufige Fragen

Was ist im Altbau besser, zentrale oder dezentrale Lüftung?

Bei einer wohnungsweisen Sanierung ohne Schächte ist eine dezentrale Anlage häufig einfacher integrierbar. Sind abgehängte Decken, kurze Leitungswege und ein geeigneter Aufstellort vorhanden, kann eine wohnungszentrale Anlage technisch günstiger sein. Entscheidend sind Kernbohrungen, Außenlärm, Denkmalschutz, Raumhöhen und das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.

Wie viele dezentrale Lüftungsgeräte braucht eine Wohnung?

Für Wohnungen mit 70 bis 100 m² werden häufig vier bis acht Geräte benötigt. Die tatsächliche Anzahl hängt von Geräteleistung, Raumaufteilung, erforderlichem Volumenstrom und Betriebsart ab. Alternierende Geräte müssen paarweise und regelungstechnisch abgestimmt werden. Küche, Bad und WC benötigen eine belastbare Abluft- oder Durchströmungslösung.

Ist eine zentrale Wohnungslüftung leiser als eine dezentrale?

Nicht grundsätzlich. Ein zentrales Gerät kann durch Schalldämpfer und räumliche Trennung akustisch günstig ausgeführt werden, erzeugt aber Strömungs- und Telefonieschall im Kanalnetz. Dezentrale Geräte sitzen direkt im Raum und in der Fassade. Für beide Varianten sollten Schalldruckpegel bei Nennlüftung sowie Außenlärm- und Körperschallübertragung nachgewiesen werden.

Welche Lüftungsanlage verursacht weniger Wartungsaufwand?

Eine wohnungszentrale Anlage besitzt meist nur einen zentralen Filterzugang, während bei dezentralen Systemen mehrere Geräte geöffnet werden müssen. Dafür entfallen umfangreiche Luftleitungen. Filterkontrollen sind typischerweise alle drei bis sechs Monate erforderlich, eine technische Inspektion mindestens jährlich. Der tatsächliche Aufwand hängt von Zugänglichkeit, Außenluftbelastung und Geräteanzahl ab.

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Regelwerke zum Thema: DIN 1946-6. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.

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