Ratgeber · Lüftung

Wann ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich ist

Der Beitrag erläutert, welche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen ein Lüftungskonzept auslösen und wann technische Lüftungsmaßnahmen erforderlich werden.

Modernisierte Wohngebäudefassade mit neuen Fenstern und Außenluftdurchlass als Motiv zum Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
8 min Lesezeit

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist bei neuen Wohngebäuden und bei bestimmten lüftungstechnisch relevanten Sanierungen zu erstellen. Im Bestand gilt dies insbesondere, wenn in einer Nutzungseinheit mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird. Bei Einfamilienhäusern greift der Nachweis außerdem, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. Das Konzept prüft zunächst die Lüftung zum Feuchteschutz. Erst wenn die natürliche Infiltration nicht ausreicht, sind zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen einzuplanen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bei neuen Wohnungen ist grundsätzlich ein Lüftungskonzept zu erstellen.
  • Im Bestand gelten Schwellenwerte von mehr als einem Drittel.
  • Fensterlüftung allein erfüllt den nutzerunabhängigen Feuchteschutz nicht.
  • Ein erforderlicher Nachweis bedeutet nicht automatisch eine zentrale Lüftungsanlage.
  • Das Konzept sollte vor Ausschreibung und Ausführung vorliegen.

Normativer Geltungsbereich und rechtliche Einordnung

Maßgeblich ist DIN 1946-6:2019-12 „Lüftung von Wohnungen“. Sie gilt für die freie und ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen sowie vergleichbar genutzten Nutzungseinheiten. Erfasst werden unter anderem Einfamilienhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und einzelne abgeschlossene Wohneinheiten. Für Nichtwohngebäude wie Büros, Schulen oder Verkaufsstätten ist die Norm nicht das reguläre Auslegungsverfahren. Bei fensterlosen Bädern und Toilettenräumen kann ergänzend DIN 18017-3 anzuwenden sein.

Eine DIN-Norm ist nicht allein durch ihre Veröffentlichung ein Gesetz. Die Verpflichtung kann sich jedoch aus dem Bauvertrag, den anerkannten Regeln der Technik, bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie der Pflicht zu einer mangelfreien Planung ergeben. Wird DIN 1946-6 vertraglich vereinbart, ist sie grundsätzlich zu beachten. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung dient das Lüftungskonzept als fachlicher Nachweis, dass Feuchteschutz, Hygiene und Gebäudeschutz nach einer luftdichten Bau- oder Sanierungsmaßnahme berücksichtigt wurden.

Auslöser bei Neubau und Sanierung

Für einen Neubau ist grundsätzlich für jede Wohnung beziehungsweise Nutzungseinheit ein Lüftungskonzept zu erstellen. Der Nachweis wird bereits in der Planung benötigt, weil Außenluftdurchlässe, Überströmwege, Abluftschächte oder ventilatorgestützte Systeme Auswirkungen auf Architektur, Schallschutz, Brandschutz und Elektroplanung haben. Eine spätere Betrachtung nach Einbau dichter Fenster führt häufig zu unzureichenden Überströmquerschnitten oder ungeklärten Druckverhältnissen zwischen Wohnräumen, Fluren, Küchen und Sanitärräumen.

Bei bestehenden Gebäuden löst nicht jede Modernisierung automatisch einen Nachweis aus. Nach DIN 1946-6 gilt der Austausch von mehr als einem Drittel der vorhandenen Fenster einer Nutzungseinheit als lüftungstechnisch relevante Änderung. Bei Einfamilienhäusern ist das Konzept zusätzlich erforderlich, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. Maßgeblich ist die durch die Maßnahme veränderte Luftdichtheit. Reine Oberflächenarbeiten ohne Einfluss auf die Gebäudehülle erfüllen diese formalen Schwellenwerte üblicherweise nicht.

  • Neubau einer Wohnung oder eines Wohngebäudes
  • Austausch von mehr als 1/3 der Fenster einer Nutzungseinheit
  • Abdichtung von mehr als 1/3 der Dachfläche bei Einfamilienhäusern
  • Kombinierte Sanierungen, die die Luftdichtheit wesentlich erhöhen

Was mit dem Nachweis geprüft wird

Das Lüftungskonzept DIN 1946-6 vergleicht den erforderlichen Außenluftvolumenstrom für die Lüftung zum Feuchteschutz mit dem anrechenbaren Luftvolumenstrom durch Infiltration und gegebenenfalls vorhandene freie Lüftung. In die Berechnung fließen unter anderem die Nutzungsfläche, der Wärmeschutzstandard, die Geschosslage, die Windbeanspruchung und die angenommene Luftdichtheit ein. Eine pauschale Luftwechselrate für alle Gebäude ist deshalb nicht fachgerecht. Kleine, innen liegende oder besonders dichte Nutzungseinheiten können trotz gleicher Fensterqualität unterschiedliche Ergebnisse aufweisen.

Entscheidend ist, dass die Lüftung zum Feuchteschutz ohne aktives Fensteröffnen durch die Nutzer sichergestellt werden muss. Fensterlüftung darf daher nicht als alleinige, dauerhaft verfügbare Komponente dieses Nachweises angesetzt werden. Reicht die Infiltration rechnerisch aus, sind keine zusätzlichen lüftungstechnischen Maßnahmen erforderlich. Reicht sie nicht aus, muss ein geeignetes System geplant werden. Das kann eine freie Querlüftung, eine Schachtlüftung, eine Abluftanlage oder eine Zu- und Abluftanlage sein.

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Die vier Lüftungsstufen der DIN 1946-6

DIN 1946-6 unterscheidet vier Lüftungsstufen. Die Lüftung zum Feuchteschutz bildet die unterste Stufe und soll feuchtebedingte Schäden bei üblicher Nutzung vermeiden. Darüber liegen reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Die Nennlüftung beschreibt den notwendigen Luftaustausch bei planmäßiger Nutzung der Wohnung. Die Intensivlüftung dient dem zeitweiligen Abbau erhöhter Lasten, etwa nach dem Duschen oder bei stärkerer Geruchsbelastung. Hier kann eine aktive Mitwirkung der Nutzer vorgesehen werden.

Aus dem erforderlichen Lüftungskonzept folgt nicht automatisch der Einbau einer zentralen kontrollierten Wohnraumlüftung. Die geeignete Lösung hängt von Grundriss, Fassadenbelastung, Schallschutz, Feuerwiderständen, Energiebedarf und Betriebsweise ab. Außenluftdurchlässe müssen beispielsweise so dimensioniert werden, dass der notwendige Volumenstrom unter den angesetzten Druckbedingungen erreicht wird. Bei mechanischen Systemen sind zusätzlich Ventilatorleistung, Eigengeräusch, Filterung, Zugluftrisiko, Wartungszugang und gegebenenfalls Wärmerückgewinnung planerisch zu bewerten.

  • Lüftung zum Feuchteschutz als nutzerunabhängige Mindestlüftung
  • Reduzierte Lüftung bei zeitweise verminderter Nutzung
  • Nennlüftung für den üblichen Betrieb der Wohnung
  • Intensivlüftung zum Abbau vorübergehender Lastspitzen

Erstellung und erforderliche Planungsdaten

Das Konzept sollte vor Ausschreibung und Ausführung der Fenster-, Dach- oder Lüftungsarbeiten erstellt werden. Benötigt werden mindestens Grundrisse, Flächen, Nutzungseinheiten, Angaben zum Wärmeschutz, Fensterbestand, Sanierungsumfang und zur geplanten Luftdichtheit. Hinzu kommen die Lage des Gebäudes, Geschosszahl, windgeschützte oder windstarke Situation sowie vorhandene Abluftanlagen. Sind Feuerstätten vorhanden, müssen deren Verbrennungsluftversorgung und mögliche Unterdrücke gesondert mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden.

Ergibt die Berechnung einen Maßnahmenbedarf, folgt auf den Nachweis die Auslegung des Lüftungssystems. Dazu gehören Außenluft-, Überström- und Abluftvolumenströme, Bauteilpositionen, Schalldämpfung, elektrische Anschlüsse und Regelung. Bei ventilatorgestützten Anlagen sind Einregulierung und Dokumentation der gemessenen Volumenströme erforderlich. Eine Luftdichtheitsmessung kann nach DIN EN ISO 9972 erfolgen. Sie ersetzt das Lüftungskonzept nicht, liefert aber belastbare Messwerte zur Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle.

  • Grundrisse und Flächen jeder Nutzungseinheit
  • Art und Umfang der Fenster- oder Dachsanierung
  • Wärmeschutzstandard und angenommene Luftdichtheit
  • Gebäudelage, Geschosszahl und Windbeanspruchung
  • Vorhandene Abluftanlagen und raumluftabhängige Feuerstätten

Verantwortung und typische Planungsfehler

DIN 1946-6 ordnet die Verantwortung nicht pauschal einem einzelnen Gewerk zu. Der Bauherr sollte die Erstellung ausdrücklich beauftragen. Fachlich kann das Konzept durch entsprechend qualifizierte TGA-Planer, Architekten oder andere sachkundige Planungsbeteiligte erstellt werden. Fensterbauer liefern wichtige Produkt- und Einbaudaten, ersetzen jedoch nicht automatisch die gewerkeübergreifende Planung. Bei Wohnungseigentum sind außerdem Gemeinschaftseigentum, Fassadendurchführungen, Brandschutz und die Auswirkungen gemeinsamer Abluftschächte zu berücksichtigen.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, regelmäßiges Stoßlüften genüge als normativer Feuchteschutznachweis. Ebenso problematisch sind pauschal ausgewählte Fensterfalzlüfter ohne Berechnung der Druckverhältnisse und Überströmwege. Auch Dunstabzugshauben, Badventilatoren und Feuerstätten können Unterdruck erzeugen. Das Konzept muss deshalb das gesamte Luftströmungssystem der Nutzungseinheit abbilden. Änderungen an Fenstern, Innentüren oder Ablufttechnik nach Abschluss der Planung sind erneut zu prüfen, wenn sie die angesetzten Luftvolumenströme oder Strömungswege verändern.

Kennwerte und Richtgrößen zum Thema Wann ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich ist
KennwertRichtgrößeEinordnung
Aktuelle NormausgabeDIN 1946-6:2019-12Regelt die Lüftung von Wohnungen und vergleichbar genutzten Einheiten.
Fensteraustausch im Bestandmehr als 1/3Schwellenwert bezogen auf die vorhandenen Fenster einer Nutzungseinheit.
Dachabdichtung beim Einfamilienhausmehr als 1/3 der DachflächeGilt als lüftungstechnisch relevante Änderung.
Lüftungsstufen4Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung.
MindestanforderungLüftung zum FeuchteschutzMuss ohne regelmäßige aktive Fensterlüftung funktionieren.
LuftdichtheitsmessungDIN EN ISO 9972Messverfahren zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden.

Häufige Fragen

Ist ein Lüftungskonzept beim Fenstertausch immer Pflicht?

Nein. Der formale Schwellenwert nach DIN 1946-6 wird erreicht, wenn in einer Nutzungseinheit mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird. Unterhalb dieser Grenze kann eine Prüfung dennoch sinnvoll oder vertraglich erforderlich sein, insbesondere wenn weitere Maßnahmen die Luftdichtheit erhöhen oder bereits Feuchteprobleme bestehen.

Muss nach dem Lüftungskonzept eine Lüftungsanlage eingebaut werden?

Nicht zwingend. Zunächst wird geprüft, ob der Luftvolumenstrom durch Infiltration für den Feuchteschutz ausreicht. Nur bei einer rechnerischen Unterdeckung sind lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich. Je nach Gebäude können Außenluftdurchlässe, freie Lüftung, eine Abluftanlage oder eine Zu- und Abluftanlage die geeignete Lösung sein.

Wer darf ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen?

Die Norm schreibt keine geschützte Berufsbezeichnung für die Erstellung vor. Erforderlich sind jedoch Kenntnisse der Berechnung, Bauphysik und Lüftungstechnik. Üblicherweise übernehmen qualifizierte TGA-Planer, Architekten oder sachkundige Fachplaner diese Aufgabe. Der Leistungsumfang und die Verantwortung sollten vor Beginn der Fenster- oder Dacharbeiten schriftlich festgelegt werden.

Reicht regelmäßiges Stoßlüften als Nachweis aus?

Nein. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nach DIN 1946-6 grundsätzlich unabhängig von regelmäßigem aktivem Fensteröffnen sichergestellt werden. Stoßlüften kann die Nenn- oder Intensivlüftung unterstützen, ersetzt aber den rechnerischen Feuchteschutznachweis nicht. Entscheidend sind dauerhaft verfügbare Luftwege und die dafür angesetzten Außenluftvolumenströme.

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Regelwerke zum Thema: DIN 1946-6. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.

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