Ratgeber · Normen

VDI 6023 Hygieneplan für sichere Betreiberprozesse

Der Hygieneplan übersetzt die Anforderungen an Trinkwasserhygiene in konkrete Aufgaben, Intervalle, Grenzwerte und dokumentierte Reaktionen.

Trinkwasserinstallation mit Rohrleitungen, Zirkulation und Messstellen als technischer Bezug zum VDI 6023 Hygieneplan
9 min Lesezeit

Ein VDI 6023 Hygieneplan beschreibt, wie der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasserinstallation hygienisch gesichert, kontrolliert und dokumentiert wird. Er legt Verantwortlichkeiten, Kontrollintervalle, Sollwerte, Spülmaßnahmen und Reaktionen auf Abweichungen fest. Für Betreiber ist er damit ein zentrales Organisationsinstrument. Rechtlich verbindlich bleibt die Trinkwasserverordnung. Die VDI 6023 Blatt 1 konkretisiert gemeinsam mit weiteren technischen Regeln, wie Planung, Betrieb und Instandhaltung hygienegerecht organisiert werden können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Hygieneplan muss anlagenspezifisch statt nur formularbasiert aufgebaut sein.
  • Ein vollständiger Wasserwechsel ist spätestens innerhalb von 72 Stunden sicherzustellen.
  • Aufgaben können delegiert werden, die Organisationsverantwortung verbleibt beim Betreiber.
  • Temperaturabweichungen und Legionellenbefunde erfordern definierte Reaktionswege.
  • Änderungen an Anlage oder Nutzung müssen in den Hygieneplan übernommen werden.

Rechtsstellung und Verantwortung des Betreibers

Die Trinkwasserverordnung ist verbindliches Recht. Sie verpflichtet Betreiber, Trinkwasser an den Entnahmestellen in der geforderten Qualität bereitzustellen und hygienische Risiken innerhalb der Wasserversorgungsanlage zu beherrschen. Die VDI 6023 Blatt 1 ist dagegen eine technische Richtlinie. Sie konkretisiert anerkannte Regeln der Technik für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung. Ihre Beachtung unterstützt den Nachweis, dass organisatorisch und technisch fachgerecht gehandelt wurde, ersetzt aber keine Prüfung der konkreten Pflichten aus der TrinkwV.

Verantwortlich ist grundsätzlich der Betreiber der Trinkwasserinstallation. Aufgaben wie Inspektionen, Probenahmen, Temperaturkontrollen oder Spülungen können vertraglich an interne Beschäftigte, einen Facility Manager oder ein Fachunternehmen übertragen werden. Beim Betreiber verbleiben jedoch insbesondere Auswahl, Beauftragung und Kontrolle geeigneter Personen. Der Hygieneplan muss deshalb nicht nur Maßnahmen nennen, sondern Zuständigkeiten eindeutig zuordnen. Er sollte außerdem Vertretungen, Meldewege und Entscheidungsbefugnisse für Abweichungen oder Befunde festlegen.

Inhalte eines anlagenspezifischen Hygieneplans

Ein belastbarer Hygieneplan entsteht aus den tatsächlichen Anlagenbedingungen. Grundlage sind aktuelle Bestandsunterlagen, ein vollständiges Strangschema, Angaben zu Trinkwassererwärmern und Zirkulation sowie eine Übersicht aller regelmäßig oder selten genutzten Entnahmestellen. Hinzu kommen Nutzungsprofile, Betriebszeiten und sensible Bereiche. Ein allgemeines Formblatt ohne Anlagenbezug genügt nicht, wenn beispielsweise Leerstände, saisonale Nutzungen, automatische Spüleinrichtungen oder weit entfernte Entnahmestellen besondere Maßnahmen erfordern.

Für jede Tätigkeit sollten Sollzustand, Intervall, verantwortliche Person, Dokumentationsform und Reaktion auf Abweichungen festgelegt werden. Temperaturmessungen benötigen definierte Messorte und Messzeiten. Bei Spülungen sind Entnahmestelle, Dauer oder Abbruchkriterium und Durchführung zu dokumentieren. Der Plan sollte mit Instandhaltungsunterlagen nach DIN EN 806-5, Probenahmeplänen und betrieblichen Anweisungen abgestimmt sein. Änderungen der Nutzung oder Installation lösen eine Überprüfung und gegebenenfalls Fortschreibung aus.

  • Anlagenbeschreibung mit Strangschema und Entnahmestellen
  • Sollwerte für Temperaturen und Wasserwechsel
  • Prüf-, Wartungs- und Spülintervalle
  • Zuständigkeiten, Vertretungen und Meldewege
  • Formulare für Messwerte, Befunde und Korrekturmaßnahmen

Wasserwechsel und Temperaturen im Betrieb

Der bestimmungsgemäße Betrieb setzt eine regelmäßige Wasserentnahme voraus. Als hygienischer Betriebsmaßstab gilt nach VDI 6023 ein vollständiger Wasserwechsel spätestens innerhalb von 72 Stunden. Wird dieser durch die normale Nutzung nicht erreicht, sind organisatorische oder automatische Spülmaßnahmen einzuplanen. Entscheidend ist nicht allein eine festgelegte Spüldauer, sondern der nachweisbare Austausch des stagnierenden Wasservolumens. Für selten genutzte Entnahmestellen sind Volumen, Fließweg und Spülkriterium anlagenspezifisch zu bestimmen.

Für erwärmtes Trinkwasser werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik am Austritt des Trinkwassererwärmers regelmäßig mindestens 60 °C und im Zirkulationssystem mindestens 55 °C angesetzt. Kaltwasser sollte 25 °C nicht überschreiten; angestrebt werden möglichst weniger als 20 °C. Messungen an Entnahmestellen werden häufig nach 30 Sekunden bewertet. Die konkrete Beurteilung muss Anlagenart, Messstelle und einschlägige Regeln, insbesondere VDI 6023, DIN EN 806 und DVGW W 551, berücksichtigen.

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Kontrollen, Instandhaltung und Dokumentation

Der Betreiber muss die Trinkwasserinstallation regelmäßig auf hygienisch relevante Abweichungen kontrollieren. Dazu gehören Temperaturen, erkennbare Stagnation, fehlende Nutzung, unzulässige Verbindungen, verschmutzte Strahlregler, beeinträchtigte Dämmung sowie Störungen von Zirkulationspumpen oder Spüleinrichtungen. Inspektions- und Wartungsintervalle ergeben sich aus Herstellerangaben, DIN EN 806-5, der VDI 6023 und dem Zustand der Anlage. Der Hygieneplan führt diese Anforderungen in einem einheitlichen betrieblichen Ablauf zusammen.

Jede Durchführung sollte mindestens Datum, Uhrzeit, Anlagenteil, Messwert oder Feststellung, ausführende Person und gegebenenfalls die eingeleitete Maßnahme enthalten. Digitale Aufzeichnungen sind möglich, wenn sie nachvollziehbar, gegen unbeabsichtigte Änderungen geschützt und dauerhaft verfügbar sind. Für Untersuchungsergebnisse auf Legionella spec. sieht die TrinkwV eine Aufbewahrung von zehn Jahren vor. Auch andere Betriebsnachweise sollten so lange verfügbar bleiben, dass wiederkehrende Abweichungen und die Wirksamkeit von Maßnahmen bewertet werden können.

  • Temperaturkontrollen an festgelegten Referenzstellen
  • Funktionsprüfung von Zirkulation und Spüleinrichtungen
  • Erfassung länger als 72 Stunden ungenutzter Bereiche
  • Dokumentation von Wartungen und Anlagenänderungen
  • Nachverfolgung festgestellter Abweichungen bis zum Abschluss

Legionellenuntersuchungen nach Trinkwasserverordnung

Eine systemische Untersuchung auf Legionella spec. ist nach § 31 TrinkwV erforderlich, wenn mehrere Voraussetzungen zusammentreffen. Dazu gehören eine gewerbliche oder öffentliche Wasserabgabe, Duschen oder andere Einrichtungen mit Aerosolbildung sowie eine Trinkwassererwärmungsanlage mit mehr als 400 Litern Speichervolumen oder mehr als drei Litern Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle. Bei ausschließlich gewerblicher, nicht öffentlicher Abgabe beträgt das Regelintervall drei Jahre. Bei öffentlicher Tätigkeit ist grundsätzlich jährlich zu untersuchen, soweit die zuständige Behörde nichts Abweichendes festlegt.

Der technische Maßnahmenwert beträgt 100 koloniebildende Einheiten Legionella spec. je 100 Milliliter. Probenahme und Untersuchung müssen nach TrinkwV durch zugelassene Untersuchungsstellen und entsprechend den vorgegebenen Verfahren erfolgen. Der Hygieneplan sollte Probenahmestellen, organisatorische Vorbereitung, Zugang, Informationswege und Verantwortlichkeiten enthalten. Er darf jedoch keine Probenahme durch unqualifiziertes Betriebspersonal vorsehen. Untersuchungspflichten und Probenahmeplan sind für jede Anlage anhand der aktuellen TrinkwV und der tatsächlichen Nutzung zu prüfen.

Vorgehen bei Abweichungen und Befunden

Werden Temperaturvorgaben verfehlt, Spülungen nicht ausgeführt oder Betriebsunterbrechungen festgestellt, muss zunächst die Ursache geklärt werden. Mögliche Gründe sind ein unzureichender hydraulischer Abgleich der Zirkulation, fehlerhafte Pumpen, Wärmeübertragung zwischen warmen und kalten Leitungen oder geänderte Nutzungen. Der Hygieneplan sollte hierfür abgestufte Reaktionen enthalten: erneute Kontrollmessung, technische Prüfung, Spülung, Nutzungseinschränkung und Einbindung hygienisch qualifizierter Fachleute. Pauschale thermische Desinfektionen sind keine Ersatzmaßnahme für die Beseitigung technischer Ursachen.

Wird der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. erreicht, sind die in der TrinkwV vorgeschriebenen Untersuchungs-, Informations- und Handlungsschritte einzuleiten. Dazu gehören insbesondere Ursachenuntersuchungen, eine schriftliche Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und erforderliche Schutzmaßnahmen. Zuständige Behörde und betroffene Nutzer sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einzubeziehen. Nach Abschluss sind Wirksamkeitskontrollen, verbleibende Risiken und Änderungen am Hygieneplan nachvollziehbar zu dokumentieren.

Kennwerte und Richtgrößen zum Thema VDI 6023 Hygieneplan für sichere Betreiberprozesse
KennwertRichtgrößeEinordnung
Maximaler Zeitraum ohne Wasserwechsel72 StundenBetriebsmaßstab nach VDI 6023 für den regelmäßigen Wasseraustausch.
Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmersmindestens 60 °CTypischer Sollwert nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Temperatur im Warmwasserzirkulationssystemmindestens 55 °CGilt als wesentlicher Kennwert für hygienegerechten Betrieb.
Temperatur für kaltes Trinkwasserhöchstens 25 °C, möglichst unter 20 °CMessstelle und Messverfahren müssen im Hygieneplan definiert sein.
Technischer Maßnahmenwert für Legionella spec.100 KBE je 100 mlBei Erreichen greifen die Maßnahmen der TrinkwV.
Schwellen der Trinkwassererwärmungsanlagemehr als 400 l Speicher oder mehr als 3 l LeitungsinhaltEin Kriterium für die Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV.

Häufige Fragen

Ist ein Hygieneplan nach VDI 6023 gesetzlich vorgeschrieben?

Die VDI 6023 ist kein Gesetz. Die TrinkwV verpflichtet den Betreiber jedoch zu einem hygienisch sicheren Betrieb und zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ein anlagenspezifischer Hygieneplan ist ein geeignetes Instrument, um Zuständigkeiten, Kontrollen und Maßnahmen systematisch zu organisieren und deren Durchführung nachzuweisen.

Wer darf einen VDI 6023 Hygieneplan erstellen?

Die Erstellung sollte durch eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der Trinkwasserhygiene, Anlagentechnik und Betreiberpflichten erfolgen. Je nach Aufgabenstellung ist eine Qualifikation nach der Richtlinienreihe VDI 6023 sinnvoll. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die erstellende Person die konkrete Installation bewerten und Maßnahmen fachgerecht festlegen kann.

Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?

Ein starres jährliches Aktualisierungsintervall ist nicht für jede Anlage vorgegeben. Der Plan ist jedoch bei Änderungen der Installation, Nutzung, Betriebszeiten, Verantwortlichkeiten oder rechtlichen Anforderungen zu prüfen. Auch wiederkehrende Temperaturabweichungen, positive Legionellenbefunde und längere Leerstände sind Anlässe für eine sofortige Überarbeitung.

Was ist nach mehr als 72 Stunden Betriebsunterbrechung zu tun?

Nach einer Unterbrechung ist der vollständige Wasserwechsel in den betroffenen Leitungsabschnitten sicherzustellen. Das Vorgehen richtet sich nach Anlagenvolumen, Dauer der Unterbrechung und Nutzung. Bei längeren Stillständen oder zusätzlichen hygienischen Auffälligkeiten können weitergehende Prüfungen erforderlich sein. Durchführung und Freigabe sollten im Hygieneplan eindeutig geregelt werden.

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Regelwerke zum Thema: VDI 6023, TrinkwV. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.

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