Ratgeber · Normen

Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 für die TGA

Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes bestimmt frühzeitig Sonnenschutz, Lüftungskonzept, Regelung und einen möglichen Kühlbedarf.

Bürogebäude mit außenliegendem Sonnenschutz und Lüftungstechnik als Bezug zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2
9 min Lesezeit

Der DIN 4108-2 Nachweis bewertet, ob Räume ohne aktive Kühlung ausreichend gegen sommerliche Überhitzung geschützt sind. Maßgebend sind Fensterflächen, Orientierung, Gesamtenergiedurchlassgrad, Sonnenschutz, Speichermasse, interne Wärmeeinträge und Lüftungsmöglichkeiten. Für die TGA folgt daraus: Lüftungsanlagen, Nachtkühlung, Regelstrategien und gegebenenfalls Kühlsysteme müssen bereits während der Gebäudeplanung abgestimmt werden. Ein bestandener Nachweis ersetzt jedoch weder eine Kühllastberechnung noch die Dimensionierung der technischen Anlagen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der DIN 4108-2 Nachweis bewertet Überhitzung, nicht die erforderliche Kälteleistung.
  • Sonnenschutz, Speichermasse und Nachtlüftung beeinflussen die TGA-Auslegung unmittelbar.
  • Angesetzte Luftwechsel müssen baulich und anlagentechnisch tatsächlich erreichbar sein.
  • Planungsänderungen an Fassade, Nutzung oder Deckenaufbau können eine Neuberechnung erfordern.
  • Aktive Kühlung ersetzt keinen abgestimmten sommerlichen Wärmeschutz.

Was DIN 4108-2 beim sommerlichen Wärmeschutz bewertet

DIN 4108-2:2013-02 behandelt in Abschnitt 8 die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Ziel ist, unzumutbare Raumtemperaturen und den Energieeinsatz für aktive Kühlung durch bauliche und passive Maßnahmen zu begrenzen. Betrachtet werden einzelne kritische Räume oder vergleichbare Raumgruppen. Entscheidend ist nicht allein die Lufttemperatur, sondern bei der dynamischen Simulation die operative Temperatur, die zusätzlich den Einfluss warmer Umschließungsflächen berücksichtigt. Für genehmigungsbezogene Nachweise ist stets die im jeweiligen Rechtsrahmen in Bezug genommene Normausgabe zu prüfen.

Die Norm unterscheidet drei Sommerklimaregionen. Für die Bewertung der Übertemperaturgradstunden gelten Bezugstemperaturen von 25 °C in Region A, 26 °C in Region B und 27 °C in Region C. Die regionale Zuordnung bildet unterschiedliche sommerliche Außenklimabedingungen ab. Bei Wohngebäuden dürfen im Nachweis höchstens 1.200 Kh/a, bei Nichtwohngebäuden höchstens 500 Kh/a erreicht werden. Diese Werte beschreiben die Dauer und Höhe der Temperaturüberschreitung über den jeweiligen Bezugswert und nicht eine garantierte maximale Raumtemperatur.

Vereinfachtes Verfahren und thermische Gebäudesimulation

Beim vereinfachten Verfahren wird der vorhandene solare Eintragskennwert S_vorh mit dem zulässigen solaren Eintragskennwert S_zul verglichen. Der Nachweis ist erfüllt, wenn S_vorh ≤ S_zul gilt. In S_vorh fließen insbesondere Fensterflächen, Nettogrundfläche, Gesamtenergiedurchlassgrad g_tot und die Wirksamkeit des Sonnenschutzes ein. S_zul wird unter anderem durch Bauart, Nachtlüftung, Klimaregion, Fensterneigung und Orientierung beeinflusst. Das Verfahren eignet sich für Gebäude und Räume, deren Randbedingungen innerhalb des in DIN 4108-2 festgelegten Anwendungsbereichs liegen.

Eine thermische Gebäudesimulation ist erforderlich oder zweckmäßig, wenn komplexe Fassaden, große transparente Flächen, Atrien, unterschiedliche Nutzungszeiten oder gekoppelte Räume vorliegen. Sie bildet den zeitlichen Verlauf von Außenklima, solaren Einträgen, Speichervorgängen, internen Lasten und Luftwechseln ab. Bewertet werden die jährlichen Übertemperaturgradstunden des kritischen Raums. Die Simulation liefert eine belastbarere Abbildung passiver Maßnahmen, ersetzt aber nicht die spätere Auslegung einer Kälteanlage. Spitzenkühllast und jährliche Temperaturüberschreitung sind unterschiedliche Planungsgrößen.

Eingangsdaten und Auswahl kritischer Räume

Der Nachweis muss auf dem koordinierten Architekturstand basieren. Benötigt werden Raumgeometrie, Orientierung, Fenstermaße, Verglasungskennwerte, Rahmenanteile, Verschattung, Sonnenschutz und thermische Eigenschaften der Bauteile. Für die TGA sind Nutzungszeiten, Personenbelegung, Beleuchtungsleistung, Geräteabwärme und vorgesehene Luftvolumenströme relevant. Bereits eine Änderung des g-Werts von beispielsweise 0,50 auf 0,35 kann den solaren Wärmeeintrag durch die Verglasung um 30 Prozent reduzieren, sofern Fläche, Einstrahlung und übrige Randbedingungen unverändert bleiben.

Untersucht werden nicht pauschal alle Räume, sondern die voraussichtlich ungünstigsten Fälle. Typisch kritisch sind Räume mit großen westlichen oder südwestlichen Glasflächen, Dachflächenfenstern, geringer wirksamer Speichermasse oder hohen internen Wärmeeinträgen. Auch Eckräume mit Fenstern in zwei Himmelsrichtungen können maßgebend sein. Die Auswahl muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein Nordraum kann trotz geringer direkter Einstrahlung kritisch werden, wenn dauerhaft hohe Geräteabwärme, lange Nutzungszeiten oder eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten vorliegen.

  • Geometrie und Orientierung der transparenten Flächen
  • Gesamtenergiedurchlassgrad g beziehungsweise g_tot mit Sonnenschutz
  • Bauteilaufbauten und wirksame thermische Speichermasse
  • Personen, Beleuchtung, Geräte und zeitliche Nutzungsprofile
  • Freie oder mechanische Nachtlüftung einschließlich Betriebszeiten
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Folgen für Lüftung und passive Nachtkühlung

DIN 4108-2 berücksichtigt abgestufte Annahmen zur Nachtlüftung. Für eine erhöhte Nachtlüftung wird typischerweise ein Luftwechsel von n = 2 h⁻¹, für eine hohe Nachtlüftung n = 5 h⁻¹ angesetzt. Diese Werte dürfen nicht lediglich als Rechenannahme verwendet werden. Fensterquerschnitte, Einbruchschutz, Witterungsschutz, Schallschutz und die tatsächliche Betriebsweise müssen den erforderlichen Luftwechsel ermöglichen. Bei mechanischer Nachtlüftung sind außerdem Kanalquerschnitte, Druckverluste, Ventilatorleistung, Schallpegel und die Regelung des Wärmerückgewinnungsbypasses zu prüfen.

Die sensible Kühlleistung eines Luftstroms lässt sich überschlägig mit 0,34 × V̇ × ΔT bestimmen. Ein Volumenstrom von 1.000 m³/h führt bei 5 K Temperaturdifferenz somit etwa 1,7 kW Wärme ab. Das funktioniert nur, wenn die Außenluft tatsächlich kühler als der Raum ist. Der hygienisch erforderliche Außenluftvolumenstrom genügt daher nicht automatisch für sommerliche Kühlung. Ventilatorabwärme und elektrische Leistungsaufnahme sind ebenfalls zu berücksichtigen. Bei warmen Nächten sinkt die Wirksamkeit deutlich, sodass baulicher Sonnenschutz weiterhin vorrangig bleibt.

Auswirkungen auf Kühlung, Sonnenschutz und Regelung

Ein außenliegender Sonnenschutz reduziert solare Einträge in der Regel wirksamer als innenliegende Systeme, weil die Strahlungsenergie überwiegend vor der Verglasung abgefangen wird. Für den Nachweis sind belastbare Werte des Gesamtenergiedurchlassgrads g_tot in der vorgesehenen Stellung erforderlich. Die TGA-Regelung sollte Sonneneinstrahlung, Fassadenorientierung, Wind, Außentemperatur und Raumtemperatur berücksichtigen. Nutzerübersteuerungen und Windabschaltungen dürfen nicht ausgeblendet werden, wenn sie die reale Verfügbarkeit des Sonnenschutzes wesentlich begrenzen.

Wird trotz optimierter Gebäudehülle eine aktive Kühlung vorgesehen, ist sie separat zu dimensionieren. Der DIN 4108-2 Nachweis liefert keine Auslegungsleistung in Kilowatt. Für Kühldecken und andere Flächenkühlsysteme kommen häufig Vorlauftemperaturen von etwa 16 bis 18 °C infrage; die konkrete Temperatur hängt von Raumzustand, Systemleistung und Taupunkt ab. Die Oberflächentemperatur muss mit einem ausreichenden Abstand, häufig 1 bis 2 K, oberhalb des Taupunkts bleiben. Dafür sind Feuchteüberwachung, Taupunktbegrenzung und hydraulisch abgestimmte Regelkreise erforderlich.

Koordination, Dokumentation und Planungsänderungen

Der sommerliche Wärmeschutz sollte spätestens während der Entwurfsplanung mit Architektur, Bauphysik und TGA koordiniert werden. Zu diesem Zeitpunkt lassen sich Fensterflächen, Sonnenschutz, Speichermasse und Lüftungswege noch ohne grundlegende Umplanung beeinflussen. Die TGA liefert dafür belastbare Nutzungsprofile, interne Wärmelasten und Anlagenbetriebszeiten. Werden diese Daten erst nach Abschluss des Nachweises konkretisiert, können Lüftungsleistung, Kühlbedarf und Regelung vom berechneten Zustand abweichen. Besonders relevant sind Servertechnik, Arbeitsplatzgeräte, Beleuchtung und Räume mit dichter oder wechselnder Belegung.

Zur prüffähigen Dokumentation gehören Normausgabe, Klimaregion, Raumwahl, Geometrie, Bauteilkennwerte, Verglasung, Sonnenschutz, interne Lasten und Lüftungsannahmen. Änderungen an Fassade, Nutzung oder Anlagenkonzept müssen auf ihre Nachweisrelevanz geprüft werden. Kritisch sind beispielsweise größere Fenster, hellere Sonnenschutzbehänge mit verändertem Kennwert, abgehängte Decken vor massiven Bauteilen oder reduzierte Nachtluftmengen. Vor Ausführung sollte ein Abgleich zwischen Nachweis, Ausführungsplanung und Regelbeschreibung erfolgen. Nur dann entsprechen die angesetzten Maßnahmen dem tatsächlich errichteten und betriebenen Gebäude.

Kennwerte und Richtgrößen zum Thema Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 für die TGA
KennwertRichtgrößeEinordnung
Bezugstemperaturen der KlimaregionenA: 25 °C, B: 26 °C, C: 27 °CBasis für die Bewertung der Übertemperaturgradstunden.
Wohngebäude≤ 1.200 Kh/aAnforderungswert für Übertemperaturgradstunden.
Nichtwohngebäude≤ 500 Kh/aStrengerer Anforderungswert aufgrund der Nutzungsbedingungen.
Nachtlüftungn = 2 h⁻¹ beziehungsweise n = 5 h⁻¹Typische Normansätze für erhöhte und hohe Nachtlüftung.
Sensible Wärmeabfuhr durch Luftetwa 0,34 Wh/(m³·K)1.000 m³/h und 5 K Temperaturdifferenz ergeben rund 1,7 kW.
Vereinfachter NachweisS_vorh ≤ S_zulDer vorhandene solare Eintrag darf den zulässigen Wert nicht überschreiten.

Häufige Fragen

Wann ist ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erforderlich?

Der Nachweis ist regelmäßig bei beheizten Neubauten sowie bei bestimmten Erweiterungen erforderlich, soweit der anzuwendende öffentlich-rechtliche Rahmen darauf verweist. DIN 4108-2 enthält außerdem Voraussetzungen und Vereinfachungen für Räume mit geringem solarem Eintrag. Ob ein rechnerischer Nachweis entfällt, muss anhand von Fensterflächen, Orientierung, Nutzung und der konkret anzuwendenden Normausgabe geprüft werden.

Kann eine Lüftungsanlage den sommerlichen Wärmeschutz sicherstellen?

Eine Lüftungsanlage kann durch erhöhte Nachtluftmengen Wärme aus dem Gebäude abführen. Voraussetzung sind ausreichend niedrige Außentemperaturen, passende Anlagenquerschnitte und eine wirksame Regelung. Der hygienische Mindestluftwechsel reicht dafür häufig nicht aus. Zudem ersetzt mechanische Nachtlüftung keinen außenliegenden Sonnenschutz, wenn hohe solare Wärmeeinträge über große Glasflächen auftreten.

Ist der DIN 4108-2 Nachweis eine Kühllastberechnung?

Nein. Der Nachweis bewertet solare Einträge oder jährliche Übertemperaturgradstunden unter definierten Randbedingungen. Eine Kühllastberechnung bestimmt dagegen die erforderliche Leistung eines Kühlsystems in Watt oder Kilowatt. Ein Raum kann den sommerlichen Wärmeschutz erfüllen und dennoch aus nutzungsbedingten Gründen gekühlt werden, etwa wegen hoher Geräteabwärme oder enger betrieblicher Temperaturgrenzen.

Welche Änderungen machen eine erneute Prüfung erforderlich?

Relevant sind insbesondere vergrößerte Fensterflächen, andere Verglasungen, geänderte Sonnenschutzsysteme, reduzierte Nachtlüftung und höhere interne Wärmelasten. Auch abgehängte Decken können die wirksame Speichermasse verringern. Eine erneute Berechnung ist erforderlich, wenn die Änderung den maßgebenden Raum oder einen wesentlichen Eingabewert beeinflusst und der vorhandene Nachweis dadurch nicht mehr repräsentativ ist.

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Regelwerke zum Thema: DIN 4108-2. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.

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