Ratgeber · Lüftung

Tiefgaragenlüftung mit CO-Überwachung und Entrauchung

CO-Überwachung, bedarfsgeregelte Lüftung und Entrauchung müssen als getrennte Betriebsfälle geplant und technisch aufeinander abgestimmt werden.

Tiefgarage mit Lüftungskanälen, Impulsventilatoren und CO-Sensoren zur Tiefgaragenlüftung und Entrauchung
9 min Lesezeit

Eine Tiefgaragenlüftung muss im Normalbetrieb Fahrzeugemissionen sicher abführen und im Brandfall die festgelegten Entrauchungsziele unterstützen. Dafür sind CO-Überwachung, Ventilatorsteuerung, Nachströmung, elektrische Versorgung und Brandschutzkonzept gemeinsam auszulegen. VDI 2053 beschreibt die lüftungstechnische Behandlung von Garagen, während die bauordnungsrechtlichen Anforderungen aus dem jeweiligen Landesrecht folgen. Die Musterbauordnung ist nicht unmittelbar verbindlich. Maßgebend sind die eingeführte Landesbauordnung, die jeweilige Garagenverordnung, die Baugenehmigung und gegebenenfalls ein objektspezifisches Brandschutzkonzept.

Das Wichtigste in Kürze
  • Normalbetrieb und Brandfall sind getrennt zu bemessen und eindeutig zu priorisieren.
  • CO-Regelwerte dürfen nicht mit bauordnungsrechtlichen Warnschwellen verwechselt werden.
  • Die Luftverteilung ist ebenso wichtig wie der rechnerische Gesamtvolumenstrom.
  • Maßgebend sind Landesrecht, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
  • Funktionsprüfungen müssen Sensorik, Ventilatoren, Klappen und Sicherheitsstromversorgung umfassen.

Bauordnungsrecht und technische Regeln richtig einordnen

Die Musterbauordnung bildet den Rahmen für Schutzziele wie Rettung von Menschen, wirksame Löscharbeiten und Begrenzung der Brandausbreitung. Konkrete Vorgaben für Garagen enthalten jedoch die Garagenverordnungen der Länder. Sie unterscheiden unter anderem zwischen offenen und geschlossenen sowie zwischen Klein-, Mittel- und Großgaragen. Flächengrenzen, zulässige natürliche Lüftung, notwendige maschinelle Anlagen und Anforderungen an die Rauchableitung können landesspezifisch abweichen. Vor der Vorplanung ist deshalb die am Standort eingeführte Fassung einschließlich möglicher Verwaltungsvorschriften festzustellen.

VDI 2053 dient als technische Grundlage für die Auslegung der Lüftung im Normalbetrieb. Sie behandelt Emissionsansätze, Luftführung, Schadstoffkonzentrationen und bedarfsabhängige Regelung. Für Gaswarneinrichtungen ist zusätzlich DIN EN 50545-1 relevant. Bei einer Nutzung von Ventilatoren zur maschinellen Rauchableitung kommen insbesondere DIN EN 12101-3 für Rauch- und Wärmeabzugsventilatoren sowie die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise der Komponenten hinzu. Abweichungen von eingeführten Vorschriften müssen mit Brandschutzplanung, Prüfingenieur oder Prüfsachverständigem und Genehmigungsbehörde abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

CO-Überwachung bedarfsgerecht auslegen

CO entsteht bei unvollständiger Verbrennung und bleibt eine maßgebende Führungsgröße für den Lüftungsbetrieb. Für öffentliche oder gewerblich genutzte Tiefgaragen reicht eine reine Zeitsteuerung regelmäßig nicht aus, wenn eine bedarfsabhängige Lüftung vorgesehen ist. Typische Schaltstufen liegen projektabhängig bei etwa 30 ppm CO für eine erste Lüftungsstufe und 60 ppm für erhöhte Leistung. Diese Werte sind Regelgrößen und nicht mit bauordnungsrechtlichen Warnschwellen gleichzusetzen. In mehreren Garagenverordnungen wird eine Warnung bei mehr als 250 ppm über 20 Minuten verlangt.

Messfühler werden üblicherweise in etwa 1,5 bis 1,8 Metern Höhe angeordnet. Als erste Planungsgröße sind ungefähr 200 bis 400 Quadratmeter Überwachungsfläche je Messpunkt gebräuchlich. Geometrie, Stützen, Rampen, Abtrennungen, Zu- und Abluftbereiche sowie die Vorgaben des Systemherstellers können engere Abstände erfordern. Sensoren gehören nicht unmittelbar in starke Zuluftstrahlen, Totzonen oder ungeschützte Anfahrbereiche. Die Auswertung sollte Störung, Voralarm, Hauptalarm und Messbereichsüberschreitung unterscheiden sowie Ventilatoren, Anzeigen und eine gegebenenfalls geforderte akustische Warnung ansteuern.

Luftmengen für den Normalbetrieb bestimmen

Die erforderliche Luftmenge ist aus Garagenfläche, Stellplatzzahl, Verkehrsaufkommen, Fahrstrecken, Kaltstartanteil und zulässiger Schadstoffkonzentration abzuleiten. Als bauordnungsrechtlicher Bemessungsansatz findet sich in Garagenverordnungen häufig ein Abluftvolumenstrom von mindestens 6 Kubikmetern je Stunde und Quadratmeter Nutzfläche. Für Garagen mit geringem Zu- und Abgangsverkehr kann alternativ ein Ansatz von 12 Kubikmetern je Stunde und Stellplatz vorgesehen sein. Ob diese Werte am konkreten Standort gelten, ist anhand der eingeführten Landesregelung und des genehmigten Brandschutzkonzeptes zu prüfen.

Die Nennluftmenge allein gewährleistet keine wirksame Verdünnung. Zuluft und Abluft müssen so verteilt werden, dass Kurzschlussströmungen und unbelüftete Bereiche vermieden werden. Rampen, Schleusen und offene Zufahrten beeinflussen Druckverhältnisse erheblich. Frequenzgeregelte Ventilatoren ermöglichen einen Grundbetrieb mit reduzierter Leistung und eine stufenlose Anhebung bei steigender Konzentration. Die Ventilatorauslegung muss Druckverluste von Kanälen, Gittern, Schalldämpfern und Brandschutzbauteilen enthalten. Zusätzlich sind Schallimmissionen an Zufahrten und Fortluftöffnungen sowie Schwingungsübertragung in angrenzende Nutzungen zu untersuchen.

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Entrauchung als eigenen Betriebsfall planen

Die Entrauchung verfolgt andere Ziele als die Schadstofflüftung. Abhängig vom Brandschutzkonzept soll sie Rauch und Wärme abführen, raucharme Bereiche unterstützen oder Bedingungen für den Feuerwehreinsatz verbessern. Eine Anlage für den Normalbetrieb darf deshalb nur dann zugleich zur Rauchableitung verwendet werden, wenn Volumenstrom, Temperaturbeständigkeit, Stromversorgung, Steuerung und Leitungsführung dafür nachgewiesen sind. In Garagenregelungen werden für maschinelle Anlagen häufig ein zehnfacher Luftwechsel pro Stunde sowie eine Temperaturbeständigkeit von 300 Grad Celsius über 60 Minuten gefordert. Landesrechtliche Abweichungen sind möglich.

Die Nachströmung ist zusammen mit der Entrauchungsleistung zu bemessen. Als planerischer Ausgangsbereich werden häufig 80 bis 100 Prozent des Abluftvolumenstroms angesetzt, sofern das Brandschutzkonzept keine andere Druckhaltung fordert. Zu kleine Öffnungen verursachen hohe Strömungsgeschwindigkeiten, Türkräfte und Leistungsverluste. Rauchabschnitte, Brandabschnitte, Rampen und Treppenraumzugänge bestimmen die Strömungswege. Rauchschutzklappen, Entrauchungskanäle und Ventilatoren benötigen passende Leistungserklärungen beziehungsweise Verwendbarkeitsnachweise. Die Auslösung muss mit Brandmeldeanlage, Feuerwehrbedienung, Sicherheitsstromversorgung und Abschaltung der normalen CO-Regelung eindeutig priorisiert werden.

Kanalnetz und Impulsventilation vergleichen

Eine kanalisierte Anlage erfasst die Abluft über Schächte oder Sammelkanäle. Sie ist rechnerisch gut abbildbar, beansprucht jedoch Deckenraum und kann mit Unterzügen, Sprinklerleitungen oder Kabeltrassen kollidieren. Impulsventilatoren übertragen dagegen Bewegungsenergie auf die Raumluft und führen Schadstoffe oder Rauch zu zentralen Abluftpunkten. Dadurch sinkt der Kanalbedarf, die Strömungsverhältnisse werden aber stärker von Geometrie, Fahrzeugen und Einbauten abhängig. Beide Systeme benötigen eine definierte Nachströmung, zugängliche Wartungsbereiche und einen hydraulisch beziehungsweise aerodynamisch nachvollziehbaren Betriebspunkt.

Bei komplexen Grundrissen, niedrigen Unterzügen oder einer Entrauchungsfunktion ist eine CFD-Strömungssimulation häufig zweckmäßig und kann bauaufsichtlich gefordert werden. Das Rechenmodell muss Brandort, Wärmefreisetzungsrate, Rauchentwicklung, Nachströmöffnungen, Leckagen und Ventilatorbetrieb dokumentieren. Eine farbige Darstellung allein ist kein Nachweis. Erforderlich sind prüfbare Randbedingungen, Netzunabhängigkeitsbetrachtungen und Auswertungen von Sichtweite, Temperatur und Strömungsrichtung. Die Planung ist außerdem mit Architektur, Tragwerk, Brandschutz und Elektrotechnik zu koordinieren.

  • Freihaltung von Ventilatorausblasbereichen und Nachströmwegen
  • Abstände zu Sprinklern, Brandmeldern, Leuchten und Kabeltrassen
  • Zugänglichkeit von Sensoren, Klappen und Ventilatoren für Wartung
  • Eindeutige Betriebsarten für Normalbetrieb, CO-Alarm und Brandfall

Inbetriebnahme und Betrieb prüfbar organisieren

Vor der Abnahme sind Luftmengen, Druckverhältnisse, Drehrichtungen und Regelabläufe zu messen. Die CO-Überwachung ist mit Prüfgas zu beaufschlagen, wobei jede Alarmstufe, Zeitverzögerung und Ventilatoranforderung dokumentiert wird. Zusätzlich sind Netzausfall, Sensorstörung, Kabelunterbrechung und Ausfall einzelner Ventilatoren zu simulieren. Bei Entrauchungsanlagen umfasst die Funktionsprüfung auch Brandfallmatrix, Handsteuerung, Rückmeldungen, Klappenstellungen und Sicherheitsstromversorgung. Messprotokolle sollten Sollwert, Istwert, Messgerät, Messunsicherheit, Datum und Anlagenzustand enthalten, damit die Ergebnisse später reproduzierbar bleiben.

CO-Sensoren unterliegen Drift und Alterung. Prüf- und Kalibrierintervalle richten sich nach Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung und bauordnungsrechtlichen Auflagen; in der Praxis sind Funktionskontrollen mindestens jährlich üblich, während Kalibrierungen je nach Sensortyp häufiger erforderlich sein können. Filter, Schalldämpfer und Schutzgitter erhöhen bei Verschmutzung den Druckverlust und reduzieren den Volumenstrom. Betreiber sollten deshalb Betriebsstunden, Alarme, Störungen und Wartungen protokollieren. Änderungen an Stellplatzanordnung, Ladeinfrastruktur, Abtrennungen oder Nutzung können die Luftführung verändern und eine erneute Bewertung der Tiefgaragenlüftung notwendig machen.

Kennwerte und Richtgrößen zum Thema Tiefgaragenlüftung mit CO-Überwachung und Entrauchung
KennwertRichtgrößeEinordnung
Abluft im Normalbetriebhäufig mindestens 6 m³/(h·m²) NutzflächeTypischer Ansatz aus Garagenverordnungen; Landesrecht prüfen.
Alternative bei geringem Verkehrhäufig 12 m³/(h·Stellplatz)Nur anwendbar, wenn die jeweilige Garagenverordnung dies zulässt.
Typische CO-Regelstufenetwa 30 ppm und 60 ppmProjektabhängige Steuerwerte, keine allgemeingültigen Grenzwerte.
CO-Warnkriteriumhäufig über 250 ppm für mehr als 20 MinutenBauordnungsrechtliche Vorgabe einzelner Garagenverordnungen.
Entrauchungsleistunghäufig 10-facher Luftwechsel pro StundeBrandschutzkonzept und eingeführtes Landesrecht sind maßgebend.
Temperaturbeständigkeithäufig 300 °C für 60 MinutenFür Ventilatoren und betroffene Komponenten gesondert nachzuweisen.

Häufige Fragen

Ist eine CO-Warnanlage in jeder Tiefgarage vorgeschrieben?

Nein. Die Pflicht hängt von Garagengröße, Bauart, natürlicher oder maschineller Lüftung sowie der jeweiligen Landesgaragenverordnung ab. Bei geschlossenen Mittel- und Großgaragen ist eine CO-Überwachung häufig Bestandteil des Lüftungs- und Sicherheitskonzeptes. Maßgebend sind die eingeführten Vorschriften, die Baugenehmigung und mögliche Auflagen des Brandschutznachweises.

Wie viele CO-Sensoren benötigt eine Tiefgarage?

Als erste Planungsgröße werden häufig etwa 200 bis 400 Quadratmeter je Sensor angesetzt. Die endgültige Anzahl ergibt sich aus Grundriss, Stützen, Rampen, Luftströmung, Abtrennungen und Herstellervorgaben. Sensoren müssen repräsentative Bereiche erfassen. Totzonen, starke Zuluftstrahlen und mechanisch gefährdete Montageorte sind zu vermeiden.

Kann die normale Lüftungsanlage auch zur Entrauchung dienen?

Ja, wenn die Anlage ausdrücklich für beide Betriebsfälle ausgelegt und nachgewiesen wird. Dazu gehören ausreichender Entrauchungsvolumenstrom, temperaturbeständige Ventilatoren, geeignete Kanäle und Klappen, definierte Nachströmung, Brandfallsteuerung sowie gegebenenfalls Sicherheitsstromversorgung. Eine ausschließlich für CO-Regelung dimensionierte Anlage erfüllt diese Anforderungen nicht automatisch.

Reicht eine CO-Messung bei vielen Dieselfahrzeugen aus?

Nicht in jedem Fall. VDI 2053 betrachtet die relevanten Fahrzeugemissionen und deren Entwicklung. Bei hohem Dieselanteil oder besonderen Nutzungen kann Stickstoffdioxid zusätzlich maßgebend werden. Ob NO₂-Sensoren erforderlich sind, sollte anhand von Fahrzeugmix, Verkehrsaufkommen, Lüftungskonzept und Gefährdungsbeurteilung projektspezifisch entschieden werden.

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Regelwerke zum Thema: VDI 2053, MBO. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.

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