Beim Heizungstausch im Altbau sollte nicht das vorhandene Gerät eins zu eins ersetzt werden. Technisch richtig ist folgende Reihenfolge: Zielzustand des Gebäudes festlegen, absehbare Dämmmaßnahmen berücksichtigen, raumweise Heizlast bestimmen, Heizflächen bei abgesenkten Systemtemperaturen prüfen und erst danach Wärmeerzeuger sowie Hydraulik auslegen. So vermeiden Sie Überdimensionierung, unnötig hohe Vorlauftemperaturen und häufiges Takten. Parallel sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und die örtliche Wärmeplanung zu prüfen.
- Der Wärmeerzeuger wird erst nach Festlegung des baulichen Zielzustands ausgewählt.
- Die raumweise Heizlast ist die Grundlage für Heizflächen und Systemtemperaturen.
- Niedrige Vorlauftemperaturen müssen rechnerisch und möglichst praktisch geprüft werden.
- Wärmeerzeuger, Rohrnetz, Pumpen und Regelung sind als Gesamtsystem auszulegen.
- Die erste Heizperiode dient der kontrollierten Nachoptimierung.
Bestand ordnen und Zielzustand festlegen
Am Anfang steht eine belastbare Klärung des baulichen und anlagentechnischen Zustands. Erfasst werden beheizte Flächen, Nutzungszonen, Baualter, Fenster, Dach, Außenwände, Kellerdecke, Heizflächen, Rohrnetz, Warmwasserbereitung und bisherige Regelung. Verbrauchsdaten der letzten drei bis fünf Jahre sind hilfreich, ersetzen aber keine Auslegung. Sie müssen um Witterung, Leerstand, reduzierte Raumtemperaturen, Kaminöfen und Änderungen der Personenzahl bereinigt beziehungsweise fachlich eingeordnet werden.
Ebenso wichtig ist der geplante Zielzustand für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre. Soll das Dach gedämmt, sollen Fenster ersetzt oder Räume künftig anders genutzt werden, beeinflusst dies die erforderliche Heizleistung. Auch ein geplanter Dachausbau, eine Einliegerwohnung oder eine zentrale Trinkwassererwärmung verändert die Auslegung. Vor einer Systementscheidung sind zudem GEG, kommunale Wärmeplanung, mögliche Wärmenetzgebiete, Aufstellbedingungen, Schallanforderungen, Abgasführung, Elektroanschluss und verfügbare Flächen zu prüfen.
Bauliche Maßnahmen zeitlich einordnen
Energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle senken die Heizlast, müssen aber nicht grundsätzlich vor jedem Heizungstausch ausgeführt werden. Entscheidend ist, welche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich konkret vorgesehen sind. Ein kurzfristig geplanter Fenstertausch oder eine Dachdämmung sollte in der Berechnung als definierter Zielzustand berücksichtigt werden. Unverbindliche Sanierungsabsichten dürfen dagegen nicht dazu führen, dass der neue Wärmeerzeuger für eine Heizlast ausgelegt wird, die das Gebäude tatsächlich noch viele Jahre benötigt.
Besondere Aufmerksamkeit verlangt der Fenstertausch. Neue, dichtere Fenster reduzieren Lüftungswärmeverluste, können aber bei unveränderter Außenwand die niedrigsten Oberflächentemperaturen in Laibungen und Raumecken verschieben. Feuchteschutz und Lüftung sind deshalb getrennt zu bewerten. Werden mehrere Hüllflächen saniert, sollte die Heizlast sowohl für den aktuellen Zustand als auch für den realistisch terminierten Zielzustand vorliegen. Modulierende Wärmeerzeuger und eine angepasste Hydraulik können die Übergangszeit zwischen beiden Zuständen abdecken.
Raumweise Heizlast als Auslegungsgrundlage bestimmen
Nach Festlegung des Zielzustands wird die Norm-Heizlast nach DIN EN 12831-1 unter Berücksichtigung der nationalen Ergänzungen ermittelt. Maßgebend sind Transmissions- und Lüftungswärmeverluste bei der standortbezogenen Norm-Außentemperatur. Die Berechnung muss raumweise erfolgen, weil gleich große Räume abhängig von Außenflächen, Fenstern und Lage unterschiedliche Leistungen benötigen. Übliche Auslegungs-Innentemperaturen liegen beispielsweise bei 20 °C für Wohnräume und 24 °C für Bäder, sofern Nutzung und Planungsvereinbarung nichts anderes vorgeben.
Eine überschlägige Ableitung aus dem Brennstoffverbrauch eignet sich lediglich zur Plausibilitätskontrolle. Verbrauchswerte enthalten Verluste der Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung und bilden häufig nicht die Normbedingungen ab. Sicherheitszuschläge auf bereits konservative Eingaben führen zu überdimensionierten Geräten. Relevant sind stattdessen nachvollziehbare Bauteilflächen, Wärmedurchgangskoeffizienten, Luftwechselansätze und Wärmebrücken. Das Ergebnis dient anschließend nicht nur der Wärmeerzeugerauswahl, sondern vor allem der Prüfung jeder einzelnen Heizfläche.
Sie möchten dieses Thema für Ihr Gebäude belastbar bewerten lassen? Wir prüfen die Ausgangslage und planen die TGA über die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9.
Projektanfrage stellenHeizflächen und Systemtemperaturen prüfen
Für jeden Raum wird die erforderliche Heizleistung der vorhandenen Heizkörper oder Flächenheizung gegenübergestellt. Maßgebend ist nicht allein die Heizkörpergröße, sondern die Leistung bei der künftig vorgesehenen Vorlauf-, Rücklauf- und Raumtemperatur. Ein Heizkörper mit Katalogleistung bei 75/65/20 °C liefert bei 55/45/20 °C deutlich weniger Leistung. Die Umrechnung erfolgt mit Herstellerdaten oder dem passenden Heizkörperexponenten. Reicht die Leistung nicht, kommen größere Heizkörper, zusätzliche Flächen oder Gebläsekonvektoren infrage.
Ein praktischer Temperaturtest während einer kalten Witterungsperiode ergänzt die Berechnung. Dazu werden Heizkurve und maximale Vorlauftemperatur schrittweise reduziert, während Thermostatventile in den untersuchten Räumen weit geöffnet bleiben. Werden bei etwa 50 bis 55 °C Vorlauf noch alle Solltemperaturen erreicht, sind günstige Voraussetzungen für einen Niedertemperaturbetrieb vorhanden. Der Test ersetzt jedoch nicht die Auslegung bei Norm-Außentemperatur. Er kann außerdem durch hydraulische Fehler, Nachtabsenkung oder intermittierenden Betrieb verfälscht werden.
Wärmeerzeuger und Hydraulik gemeinsam auslegen
Erst nach Heizlast- und Heizflächenprüfung wird der Wärmeerzeuger ausgewählt. Neben der erforderlichen Leistung sind minimale Modulationsleistung, zulässige Vorlauftemperatur, Teillastverhalten, Warmwasserbedarf und Betriebsweise entscheidend. Wärmepumpen arbeiten in der Regel effizienter, wenn die notwendige Vorlauftemperatur auch am Auslegungspunkt höchstens etwa 50 bis 55 °C beträgt. Brennwertgeräte benötigen ausreichend niedrige Rücklauftemperaturen; bei Erdgas liegt der Taupunkt des Abgases typischerweise bei rund 55 °C.
Das hydraulische Konzept muss zum Wärmeerzeuger und zum vorhandenen Netz passen. Zu klären sind Volumenstrom, Druckverlust, Pumpenauslegung, Ventilautorität, Mindestwasserinhalt, Überströmungen und die Einbindung der Trinkwassererwärmung. Ein Pufferspeicher ist nicht automatisch erforderlich; er kann bei hydraulischer Entkopplung oder zur Sicherung von Mindestlaufzeiten sinnvoll sein, verursacht aber zusätzliche Wärmeverluste. Die Auslegungspreizung liegt je nach System häufig zwischen 5 und 10 K bei Wärmepumpen sowie etwa 10 und 20 K bei Kesselanlagen.
Einbau, Inbetriebnahme und Betrieb dokumentieren
Vor dem Ausbau der Altanlage werden Demontagegrenzen, Leitungszustand, Kondensatführung, Elektroarbeiten, Schornsteinanforderungen und Betriebsunterbrechung festgelegt. Nach der Montage folgen Spülung, gegebenenfalls Wasseraufbereitung nach Herstellervorgaben, Dichtheitsprüfung, hydraulischer Abgleich und Einstellung der Pumpen. Die Heizkurve wird nicht pauschal übernommen, sondern aus Auslegungstemperaturen abgeleitet. Zu dokumentieren sind Volumenströme beziehungsweise Ventileinstellungen, Pumpenparameter, Regelzeiten, Warmwassertemperaturen, Sicherheitsfunktionen und die Einweisung der Betreiber.
Die erste Heizperiode ist Teil der technischen Optimierung. Bewertet werden Raumtemperaturen, Vorlauf- und Rücklauftemperaturen, Laufzeiten, Taktungen, Energieverbrauch sowie Beschwerden einzelner Räume. Eine Heizkurve sollte zunächst nur in kleinen Schritten verändert werden, beispielsweise um 2 bis 3 K bei der Auslegungstemperatur. Das GEG ist projektbezogen zu prüfen: Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden, während für einen Austausch Anforderungen, Übergangsfristen, Beratungspflichten und mögliche Vorgaben aus der kommunalen Wärmeplanung gelten können.
| Kennwert | Richtgröße | Einordnung |
|---|---|---|
| Auslegungs-Innentemperatur Wohnraum | typisch 20 °C | Nach DIN EN 12831-1 projekt- und nutzungsbezogen festlegen. |
| Auslegungs-Innentemperatur Bad | typisch 24 °C | Höhere Raumtemperatur erhöht Heizlast und Heizflächenbedarf. |
| Geeigneter Vorlauf für Wärmepumpen | möglichst höchstens 50 bis 55 °C | Niedrigere Temperaturen verbessern üblicherweise die Effizienz. |
| Typische Auslegungspreizung | 5 bis 10 K bei Wärmepumpen | Der konkrete Wert richtet sich nach Gerät, Netz und Volumenstrom. |
| Erdgas-Brennwertnutzung | Abgastaupunkt rund 55 °C | Für Kondensation muss die Rücklauftemperatur ausreichend niedrig sein. |
| GEG-Austauschpflicht für bestimmte Kessel | nach mehr als 30 Jahren | Nach § 72 GEG gelten Ausnahmen, unter anderem für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. |
Häufige Fragen
Sollte man im Altbau zuerst dämmen oder die Heizung tauschen?
Konkret geplante Dämmmaßnahmen sollten möglichst vor dem Austausch umgesetzt oder verbindlich in der Auslegung berücksichtigt werden. Ist die Heizung akut defekt, kann der Austausch vorgezogen werden. Dann sind aktueller Zustand und realistischer Zielzustand getrennt zu berechnen. Ein modulierender Wärmeerzeuger muss beide Betriebsphasen ohne starke Überdimensionierung abdecken können.
Ist beim Heizungstausch eine Heizlastberechnung erforderlich?
Für eine technisch belastbare Auslegung ist die raumweise Berechnung nach DIN EN 12831-1 erforderlich. Verbrauchsdaten oder pauschale Wattwerte je Quadratmeter reichen nicht aus, weil sie Raumlage, Bauteile und Lüftungswärmeverluste nur unzureichend abbilden. Die Berechnung liefert zugleich die Grundlage für Heizkörperprüfung, Systemtemperaturen, Volumenströme und hydraulischen Abgleich.
Können vorhandene Heizkörper mit einer Wärmepumpe weitergenutzt werden?
Ja, wenn ihre Leistung bei den vorgesehenen niedrigeren Systemtemperaturen ausreicht. Entscheidend ist die Prüfung für jeden Raum, beispielsweise bei 55/45/20 °C statt bei 75/65/20 °C. Reicht die Leistung nur in einzelnen Räumen nicht, müssen häufig nicht alle Heizkörper ersetzt werden. Oft genügen gezielte Vergrößerungen oder zusätzliche Heizflächen.
Muss ein alter Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden?
§ 72 GEG enthält eine Austauschpflicht für bestimmte mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte Heizkessel nach mehr als 30 Jahren. Ausgenommen sind insbesondere Niedertemperatur- und Brennwertkessel; weitere Ausnahmen können gelten. Maßgebend sind Kesseltyp, Nennleistung, Einbaudatum und Eigentumssituation. Der konkrete Einzelfall sollte anhand der Anlagendokumentation geprüft werden.
Passende Planungsleistungen
Wir übernehmen die Fachplanung Sanitär, Heizung und Lüftung für Wohn- und Gewerbeimmobilien: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung.
Regelwerke zum Thema: DIN EN 12831, GEG. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.
