Ratgeber · Gebäudetypen

TGA Planung im Mehrfamilienhaus richtig aufbauen

Der Fachbeitrag zeigt, wie die TGA eines Mehrfamilienhausneubaus von den Grundlagendaten bis zur Inbetriebnahme strukturiert wird.

Koordinierte Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen im Neubau eines Mehrfamilienhauses als Beispiel für Aufbau und Reihenfolge der TGA Planung
9 min Lesezeit

Die TGA Planung Mehrfamilienhaus beginnt nicht mit Leitungsplänen, sondern mit belastbaren Bedarfs-, Nutzungs- und Anschlussdaten. Danach werden Versorgungskonzepte verglichen, Anlagen dimensioniert, Schnittstellen koordiniert, Genehmigungsunterlagen erstellt und ausführungsreife Angaben ausgeschrieben. Die HOAI strukturiert diese Leistungen in neun Leistungsphasen; sie ersetzt jedoch keinen projektspezifischen Terminplan. Das GEG muss bereits bei der Systementscheidung berücksichtigt werden, weil Wärmeerzeugung, Verteilung, Regelung und Gebäudehülle gemeinsam den energetischen Nachweis bestimmen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundlagendaten und Versorgungskonzept müssen vor der Detailplanung freigegeben sein.
  • Technikflächen, Schächte und Durchbrüche sind spätestens in der Entwurfsplanung verbindlich zu koordinieren.
  • GEG Nachweis und technische Anlagenplanung benötigen identische Systemdaten.
  • Berechnungen müssen vor Dimensionierung, Ausschreibung und Vergabe abgeschlossen sein.
  • Inbetriebnahme, Abnahme und Revisionsdokumentation sind getrennt zu organisieren.

1. Die Reihenfolge als verbindlicher Planungsrahmen

Für die Technische Ausrüstung bildet § 53 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 einen geeigneten Leistungsrahmen. Die neun Leistungsphasen beschreiben jedoch keine automatisch gültige Terminfolge. Einzelne Leistungen können parallel laufen, wenn Schnittstellen und Freigaben eindeutig geregelt sind. Die Leistungsphasen 1 bis 5 umfassen zusammen 52 Prozent der HOAI Bewertungsanteile. Damit liegt mehr als die Hälfte der planerischen Gewichtung vor Ausschreibung und Bauüberwachung.

Für den Projektablauf sind feste Entscheidungspunkte erforderlich. Vor dem Wechsel in die nächste Bearbeitungsstufe müssen beispielsweise Anschlussmöglichkeiten, Energiekonzept, Technikflächen, Schachtgrößen und wesentliche Anlagenparameter freigegeben sein. Späte Änderungen an Wärmeerzeugung, Lüftungsprinzip oder elektrischer Anschlussleistung wirken sich regelmäßig auf mehrere Gewerke aus. Ein belastbarer Planungsablauf verbindet deshalb HOAI Leistungen mit einem projektspezifischen Terminplan, einer Entscheidungsliste und einer nachvollziehbaren Planfreigabe.

  • Grundlagen und Planungsziele festlegen
  • Versorgungsvarianten technisch und energetisch vergleichen
  • Vorzugsvariante freigeben und räumlich koordinieren
  • Anlagen berechnen und ausführungsreif planen
  • Ausschreiben, vergeben, überwachen und in Betrieb nehmen

2. Grundlagen ermitteln und Versorgungskonzept festlegen

Zu Beginn werden Wohnungszahl, Wohnflächen, Belegungsannahmen, Ausstattungsstandard, Nutzungszeiten und besondere Verbraucher erfasst. Hinzu kommen Medienverfügbarkeit, Hausanschlussbedingungen, Brandschutzkonzept, Schallschutzziele und Vorgaben des Netzbetreibers. Für Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen, Aufzüge und Allgemeinstrom ist die verfügbare elektrische Leistung früh zu klären. Gleichzeitig müssen Technikzentralen, Hausanschlussräume, Dachflächen, Außenaufstellbereiche und vertikale Installationszonen in den Architekturgrundriss eingeordnet werden.

In der Vorplanung werden technisch realisierbare Varianten mit vergleichbaren Randbedingungen gegenübergestellt. Bewertet werden unter anderem Investitionsrahmen, Flächenbedarf, Anschlussleistung, Betriebstemperaturen, Wartungszugang und Auswirkungen auf den GEG Nachweis. Für Flächenheizungen sind beispielsweise Systemtemperaturen von etwa 35/28 °C typisch; Heizkörpernetze können je nach Gebäude und Auslegung etwa 45/35 °C benötigen. Diese Werte sind Planungsbandbreiten und müssen durch Berechnungen bestätigt werden.

  • Wärmeversorgung und Wärmeübergabe
  • Zentrale oder dezentrale Trinkwassererwärmung
  • Lüftungsprinzip und erforderliche Außenluftführung
  • Elektroanschluss, Photovoltaik und Ladeinfrastruktur
  • Mess-, Regelungs- und Abrechnungskonzept

3. Technikflächen und Schnittstellen koordinieren

Nach Auswahl der Vorzugsvariante beginnt die räumliche Integration. Architektur, Tragwerksplanung, Brandschutz und TGA müssen Deckendurchbrüche, Installationsschächte, Vorwandzonen, Dachaufbauten und Leitungswege gemeinsam festlegen. Schächte dürfen nicht nur nach Rohrdurchmessern bemessen werden. Dämmung, Befestigung, Brandschutzabschottung, Montagefolge und spätere Zugänglichkeit benötigen zusätzliche Flächen. Vor Abschluss der Entwurfsplanung sollten die wesentlichen Trassen und Durchbrüche deshalb geometrisch geprüft und als koordinierter Planungsstand freigegeben sein.

Besondere Aufmerksamkeit benötigen übereinanderliegende Bäder, Küchen und Technikräume. Eine durchgängige Anordnung verkürzt Leitungswege und erleichtert brandschutztechnische Abschottungen. Gleichzeitig sind Schallschutz und Körperschallentkopplung zu berücksichtigen. DIN 4109-1 begrenzt Geräusche aus Wasserinstallationen in schutzbedürftigen Räumen fremder Wohnungen unter den dort festgelegten Bedingungen auf 30 dB. Werden erhöhte Schallschutzziele nach VDI 4100 vereinbart, müssen Befestigungssysteme, Grundrisse und Installationswände entsprechend geplant werden.

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4. Anlagen berechnen und den Entwurf nachweisen

Die Dimensionierung folgt technischen Abhängigkeiten. Zunächst werden Bedarfe und Lasten bestimmt, danach Erzeuger, Speicher, Verteilnetze und Übergabesysteme ausgelegt. Parallel entstehen Berechnungen für Trinkwasser, Entwässerung, Lüftung und elektrische Leistungsbilanzen. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Rohr- und Kanalquerschnitte, Pumpen, Ventile, Verteiler und Schutzorgane festlegen. Pauschale Reserven führen häufig zu überdimensionierten Anlagen, ungünstigen Teillastzuständen und unnötigem Platzbedarf.

Der energetische Nachweis nach GEG ist mit der technischen Planung abzugleichen. Dabei müssen die tatsächlich vorgesehenen Erzeuger, Systemtemperaturen, Speicher, Verteilverluste und Regelungsfunktionen in die Berechnung einfließen. Für Berechnungen nach DIN V 18599 sind konsistente Eingabedaten zwischen Bauphysik und TGA erforderlich. Ändert sich das Anlagenkonzept, muss geprüft werden, ob Primärenergiebedarf, Wärmeverluste und weitere GEG Anforderungen weiterhin eingehalten werden. Der Nachweis darf daher nicht unabhängig vom Ausführungsstand fortgeschrieben werden.

  • Heiz- und gegebenenfalls Kühllasten
  • Trinkwasserbedarf und Entwässerungsansätze
  • Luftvolumenströme und Druckverluste
  • Elektrische Anschluss- und Gleichzeitigkeitsleistungen
  • GEG Berechnung mit abgestimmten Anlagendaten

5. Genehmigung, Ausführungsplanung und Vergabe vorbereiten

Die Genehmigungsplanung der TGA umfasst nur die öffentlich rechtlich erforderlichen Unterlagen. Der Umfang hängt vom Bundesland, vom Versorgungskonzept und vom Gebäude ab. Erforderlich sein können Anträge für Hausanschlüsse, Entwässerung, Feuerungsanlagen, Wärmepumpenaufstellung oder Anlagen in wasserrechtlich relevanten Bereichen. Brandschutztechnische Angaben müssen mit dem genehmigten Brandschutzkonzept übereinstimmen. Netzbetreiber und Versorger benötigen ihre Daten häufig vor Abschluss der gesamten Ausführungsplanung.

Für die Ausschreibung müssen Anlagen technisch eindeutig und mengenmäßig nachvollziehbar beschrieben sein. Grundrisse werden im Wohnungsbau häufig im Maßstab 1:50 geplant; Technikzentralen und Anschlussdetails erfordern je nach Komplexität Maßstäbe von 1:20 bis 1:10. Leistungsbeschreibungen, Schemata, Berechnungen und Pläne müssen denselben Planungsstand abbilden. Die Vergabe sollte erst erfolgen, wenn wesentliche Systementscheidungen abgeschlossen sind. Maßgeblich sind außerdem die einschlägigen ATV der VOB/C sowie die Kostengliederung nach DIN 276.

6. Ausführung, Inbetriebnahme und Dokumentation sichern

Während der Ausführung folgt die TGA dem Bauablauf: Einbauteile und Durchführungen werden vor dem Betonieren geprüft, Rohinstallationen vor dem Schließen von Schächten und Vorwänden abgenommen und brandschutztechnische Abschottungen dokumentiert. Für Prüfungen gelten gewerkespezifische Regelwerke, beispielsweise DIN EN 806-4 für Trinkwasserinstallationen, DIN EN 14336 für wassergeführte Heizungsanlagen, DIN EN 12599 für Lüftungsanlagen und DIN VDE 0100-600 für elektrische Niederspannungsanlagen. Festgestellte Abweichungen müssen vor Folgearbeiten bearbeitet werden.

Inbetriebnahme und Abnahme sind getrennte Vorgänge. Vor der Abnahme müssen Regelparameter, hydraulische Einstellungen, Betriebszustände, Sicherheitsfunktionen und Messwerte dokumentiert sein. Revisionsunterlagen sollten entsprechend VDI 6026 strukturiert und dem tatsächlichen Anlagenstand angepasst werden. Dazu gehören Schemata, Bestandspläne, Prüfprotokolle, Datenblätter, Bedienungsanleitungen und gegebenenfalls die Unternehmererklärungen nach § 96 GEG. In der anschließenden Betriebsphase können Verbrauchs- und Störungsdaten genutzt werden, um Einstellungen unter realen Nutzungsbedingungen nachzuführen.

  • Prüfung verdeckter Installationen vor dem Schließen
  • Funktionsprüfungen und dokumentierte Messwerte
  • Einregulierung der hydraulischen und lufttechnischen Systeme
  • Abgleich der Revisionsunterlagen mit dem Anlagenbestand
  • Einweisung von Betrieb und Hausverwaltung
Kennwerte und Richtgrößen zum Thema TGA Planung im Mehrfamilienhaus richtig aufbauen
KennwertRichtgrößeEinordnung
HOAI Anteil der Leistungsphasen 1 bis 552 %Summe der Bewertungsanteile nach Anlage 15.1 HOAI; kein Maß für Termin- oder Kostenfortschritt.
HOAI Anteil der Objektüberwachung35 %Bewertungsanteil der Leistungsphase 8 für die Technische Ausrüstung.
Typische Systemtemperaturen im Neubau35/28 bis 45/35 °CTypische Planungsbandbreite für Flächenheizungen beziehungsweise niedrig ausgelegte Heizkörper; projektabhängig.
Schallpegel aus Wasserinstallationenmaximal 30 dBAnforderung nach DIN 4109-1 in schutzbedürftigen Räumen fremder Wohnungen unter den dort definierten Bedingungen.
Typische Planmaßstäbe1:50 sowie 1:20 bis 1:10Übliche Bandbreite für Grundrisse, Technikzentralen und Details; abhängig von Komplexität und Projektvorgaben.
Anteil der Kostengruppe 400typisch 20 bis 30 % der KG 300 und 400Typische Bandbreite für Mehrfamilienhausneubauten; projektabhängig von Energiestandard, Ausstattung und Versorgungskonzept.

Häufige Fragen

Wann sollte die TGA Planung für ein Mehrfamilienhaus beginnen?

Spätestens mit Beginn der Gebäudevorplanung sollte auch die TGA eingebunden sein. Bereits Grundstücksnutzung, Technikflächen, Schachtpositionen und Dachaufbauten hängen vom Versorgungskonzept ab. Beginnt die Fachplanung erst nach Festlegung der Grundrisse, entstehen häufig zusätzliche Schächte, größere Vorwandzonen oder kostenrelevante Änderungen an Tragwerk und Brandschutz.

Welche Gewerke gehören zur TGA eines Mehrfamilienhauses?

Üblicherweise gehören Wärmeversorgung, Sanitärtechnik, Lüftung, Elektrotechnik, Gebäudeautomation und gegebenenfalls Kälte zur Technischen Ausrüstung. Je nach Gebäude kommen Aufzugsanlagen, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur oder nutzungsspezifische Anlagen hinzu. Die HOAI ordnet diese Systeme in acht Anlagengruppen nach § 53 Absatz 2 ein.

Wann muss der GEG Nachweis in die Planung einbezogen werden?

Der GEG Nachweis ist bereits während der Variantenentscheidung erforderlich und nicht erst für den Bauantrag. Wärmeerzeuger, Energieträger, Systemtemperaturen, Speicher- und Verteilverluste beeinflussen das Ergebnis. Nach Änderungen am Anlagenkonzept muss die Berechnung aktualisiert werden. Spätestens vor Ausschreibung sollten Nachweis, Ausführungsplanung und vorgesehene Produktkennwerte konsistent sein.

Wie lange dauert die TGA Planung für einen Mehrfamilienhausneubau?

Für Vorplanung bis Vergabe sind bei einem üblichen Mehrfamilienhaus häufig etwa 6 bis 12 Monate anzusetzen. Die Bandbreite ist projektabhängig und wird durch Gebäudegröße, Genehmigungen, Variantenentscheidungen, Anschlussfragen und Planfreigaben beeinflusst. Die Ausführungsplanung sollte dem Bauablauf ausreichend vorauslaufen, insbesondere bei Durchbrüchen, Einbauteilen und Technikzentralen.

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Wir übernehmen die Fachplanung Sanitär, Heizung und Lüftung für Wohn- und Gewerbeimmobilien: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung.

Regelwerke zum Thema: HOAI, GEG. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.

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