Die KFN Förderung Neubau setzt voraus, dass Gebäudehülle, Anlagentechnik und Lebenszyklusbilanz gemeinsam geplant werden. Ein klimafreundliches Gebäude muss grundsätzlich den energetischen Standard Effizienzhaus 40 erreichen, darf keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse einsetzen und muss die vorgegebenen Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus einhalten. Für die höhere Förderstufe ist zusätzlich eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erforderlich. Entscheidend ist, die TGA bereits vor dem Förderantrag belastbar zu dimensionieren und zu bilanzieren.
- KFN verlangt Effizienzhausniveau 40 und eine Lebenszyklusbilanz.
- Fossile Wärmeerzeuger und Biomasseheizungen sind ausgeschlossen.
- Die höhere Kreditstufe setzt eine QNG-Zertifizierung voraus.
- Förderrelevante TGA-Daten müssen vor dem Antrag belastbar sein.
- Änderungen während der Ausführung sind erneut bilanziell zu prüfen.
Förderstufen und Zeitpunkt des Antrags
Die Programme Klimafreundlicher Neubau der KfW unterscheiden bei Wohngebäuden zwischen dem klimafreundlichen Wohngebäude und dem klimafreundlichen Wohngebäude mit QNG. Für die Grundstufe stehen grundsätzlich bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit zur Verfügung, mit QNG bis zu 150.000 Euro. Bei Nichtwohngebäuden gelten flächenbezogene Höchstbeträge von grundsätzlich bis zu 2.000 beziehungsweise 3.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche. Zusätzlich greifen absolute Kreditobergrenzen von 10 beziehungsweise 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen regelmäßig vorher beauftragt werden, Bauleistungen dagegen grundsätzlich nicht ohne eine von der KfW anerkannte aufschiebende oder auflösende Bedingung. Maßgeblich sind immer das am Antragstag geltende Merkblatt und die Technischen Mindestanforderungen. Zinssätze, Laufzeiten und verfügbare Haushaltsmittel können sich kurzfristig ändern. Deshalb sollten Förderfähigkeit, Bestätigung zum Antrag und Finanzierungstermin vor der Vergabe ausführungsbezogener Leistungen verbindlich koordiniert werden.
Energetische Mindestanforderungen an Gebäude und TGA
Ein klimafreundliches Wohngebäude muss das energetische Niveau Effizienzhaus 40 erreichen. Der Jahresprimärenergiebedarf darf höchstens 40 Prozent des nach Gebäudeenergiegesetz berechneten Referenzgebäudes betragen. Für Wohngebäude ist zudem der spezifische Transmissionswärmeverlust auf höchstens 55 Prozent des Referenzwertes begrenzt. Die Bilanzierung erfolgt nach den für das GEG anzuwendenden Verfahren, regelmäßig mit DIN V 18599. Für Nichtwohngebäude gelten das Effizienzgebäude 40 und die dazugehörigen Anforderungen an Primärenergiebedarf sowie mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten.
KFN schließt Wärmeerzeuger aus, die auf fossiler Energie oder fester Biomasse basieren. Übliche Lösungen sind elektrisch betriebene Wärmepumpen, zulässige Wärmenetze oder kombinierte Systeme mit solarer Energie. Eine Photovoltaikanlage ist nicht in jedem Fall zwingend, kann aber den bilanzierten Primärenergiebedarf deutlich reduzieren. Zu berücksichtigen sind neben Heizung und Trinkwassererwärmung auch Pumpen, Ventilatoren, Kühlung, Regelung und gegebenenfalls Beleuchtung. Die energetische Berechnung muss mit den tatsächlich geplanten Erzeugern, Systemtemperaturen, Leitungsdämmungen und Anlagenkennwerten übereinstimmen.
TGA-Konzept für Effizienzhausniveau 40
Die Wärmepumpe sollte auf einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1 basieren. Niedrige Auslegungstemperaturen verbessern Effizienz und Primärenergiebilanz; bei Flächenheizungen sind beispielsweise 30 bis 35 °C Vorlauf und 25 bis 30 °C Rücklauf häufig realisierbar. Das sind Planungsbandbreiten, keine pauschalen Sollwerte. Heizflächen, hydraulische Einbindung, Speicher und Regelstrategie müssen zusammenpassen. Eine überdimensionierte Wärmepumpe kann durch häufiges Takten die reale Effizienz verschlechtern, obwohl der rechnerische KFN-Nachweis zunächst erfüllt wird.
Bei hochwärmegedämmten Gebäuden beeinflusst die Lüftung den Wärmebedarf wesentlich. Für Wohnungen ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen; für Nichtwohngebäude sind insbesondere DIN EN 16798 und die jeweilige Nutzung maßgebend. Wird eine ventilatorgestützte Lüftung vorgesehen, müssen Wärmebereitstellungsgrad, spezifische Ventilatorleistung, Frostschutz und Luftdichtheit realistisch angesetzt werden. Gleichzeitig sind sommerlicher Wärmeschutz und Kühllasten zu prüfen. Eine aktive Kühlung erhöht Strombedarf und Lebenszyklusaufwand und darf deshalb nicht erst nach Abschluss der Energiebilanz ergänzt werden.
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Projektanfrage stellenLebenszyklusbilanz und Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
KFN bewertet nicht nur den Gebäudebetrieb, sondern auch Treibhausgasemissionen aus Herstellung, Ersatz und Entsorgung von Baustoffen und technischen Anlagen. Der Betrachtungszeitraum beträgt regelmäßig 50 Jahre. Bei Wohngebäuden liegt der maßgebliche Grenzwert der Grundstufe typischerweise bei 24 kg CO₂-Äquivalenten je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Für QNG-PLUS gilt ebenfalls ein Grenzwert von 24 kg, für QNG-PREMIUM von 20 kg. Berechnungsmethodik, Flächenbezug und anzuwendende QNG-Fassung sind projektbezogen zu prüfen.
Die TGA geht mit Erzeugern, Speichern, Rohr- und Kanalnetzen, Wärmeübergabe, Lüftungsgeräten, Kälteanlagen sowie Photovoltaik in die Ökobilanz ein. Datengrundlage sind insbesondere Umweltproduktdeklarationen und generische Datensätze der ÖKOBAUDAT. Auch Kältemittel sind relevant: Die regulatorischen GWP-Werte liegen beispielsweise bei 3 für R290, 675 für R32 und 2.088 für R410A. Die Auswahl muss zusätzlich die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Sicherheitsanforderungen und den konkreten Aufstellort berücksichtigen.
Erforderliche Nachweise und Planungsbeteiligte
Für die Förderung ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte einzubinden. Er erstellt oder prüft die energetische Bilanz und übermittelt die Bestätigung zum Antrag sowie nach Fertigstellung die Bestätigung nach Durchführung. Bei der Förderstufe mit QNG kommt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle beziehungsweise ein nach dem gewählten Bewertungssystem zugelassener Nachhaltigkeitskoordinator hinzu. Energieberater, Nachhaltigkeitsplaner, Architekt und TGA-Fachplaner benötigen ein gemeinsames Datenmodell. Abweichende Anlagenleistungen oder Fabrikate müssen vor Ausführung auf ihre Auswirkungen auf Energie- und Ökobilanz geprüft werden.
Die TGA-Fachplanung liefert dafür unter anderem Anlagenkennwerte, Auslegungstemperaturen, Nennleistungen, Leitungslängen, Dämmstandards, Luftmengen, Ventilatorleistungen und Produktdaten. Der Planungsstand sollte vor der Ausschreibung ausreichend konkret sein, damit förderrelevante Eigenschaften nicht durch funktionale Pauschalangebote verloren gehen. Für die abschließende Dokumentation sind Fachunternehmererklärungen, Inbetriebnahmeprotokolle, hydraulischer Abgleich, Produktunterlagen und gegebenenfalls Messprotokolle erforderlich. Die Nachweise müssen die ausgeführte Anlage abbilden und dürfen nicht lediglich den Stand der Förderberechnung wiederholen.
- Energiebilanz nach dem anzuwendenden GEG-Verfahren
- Lebenszyklusberechnung nach KFN beziehungsweise QNG
- Bestätigung zum Antrag vor Vorhabenbeginn
- Fachunternehmererklärungen und Inbetriebnahmeprotokolle
- Bestätigung nach Durchführung und gegebenenfalls QNG-Zertifikat
Planungsablauf bis zur förderfähigen Ausführung
Zu Beginn sind Nutzung, Flächen, Hüllqualität, Wärmeversorgung und gewünschte Förderstufe festzulegen. Anschließend werden Varianten der TGA gleichzeitig energetisch, ökologisch und technisch bewertet. Sinnvoll ist ein früher Rechenstand mit Sicherheitsreserve, weil spätere Änderungen an Fensterflächen, Dämmung, Wärmequelle oder Lüftung den Primärenergiebedarf und die Lebenszyklusemissionen verschieben. Vor dem Förderantrag müssen keine vollständigen Ausführungspläne vorliegen. Das gewählte Anlagenkonzept und seine wesentlichen Kennwerte müssen jedoch ausreichend belastbar sein, damit die Bestätigung zum Antrag fachgerecht erstellt werden kann.
Nach Antragstellung sind Förderannahmen in Planung und Ausschreibung fortzuschreiben. Fabrikatswechsel, geänderte Speichervolumen, elektrische Zusatzheizungen, abweichende Kältemittel oder höhere Ventilatorleistungen benötigen eine fachliche Freigabe. Vor Abnahme folgen Funktionsprüfung, Einregulierung und Dokumentation. Bei Wohngebäuden gehört der hydraulische Abgleich nach dem in den Förderbedingungen verlangten Verfahren dazu. Eine abschließende Aktualisierung von Energie- und Lebenszyklusbilanz stellt sicher, dass nicht nur die Planung, sondern auch das tatsächlich errichtete Gebäude die KFN- und gegebenenfalls QNG-Anforderungen erfüllt.
| Kennwert | Richtgröße | Einordnung |
|---|---|---|
| Primärenergiebedarf Effizienzhaus 40 | maximal 40 % des Referenzgebäudes | Nach dem für das GEG anzuwendenden Bilanzierungsverfahren. |
| Transmissionswärmeverlust Wohngebäude | maximal 55 % des Referenzwertes | Zusätzliche Anforderung für das Effizienzhausniveau 40. |
| KFN und QNG-PLUS Wohngebäude | maximal 24 kg CO₂e/(m²·a) | Lebenszyklusgrenzwert mit projektspezifischem Flächenbezug. |
| QNG-PREMIUM Wohngebäude | maximal 20 kg CO₂e/(m²·a) | Erhöhter Anforderungswert für die Treibhausgasbilanz. |
| Bilanzierungszeitraum | 50 Jahre | Regelmäßiger Betrachtungszeitraum der Gebäudeökobilanz. |
| Kreditobergrenzen Wohngebäude | bis 100.000 oder 150.000 Euro je Wohneinheit | Abhängig von Förderstufe und geltenden KfW-Bedingungen. |
Häufige Fragen
Wann muss der Antrag für die KFN Förderung im Neubau gestellt werden?
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn über den Finanzierungspartner gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen sind regelmäßig vorher möglich. Bauverträge dürfen vor Antragstellung nur abgeschlossen werden, wenn die jeweils geltenden KfW-Bedingungen dies ausdrücklich zulassen, beispielsweise durch eine wirksame aufschiebende oder auflösende Bedingung. Maßgeblich ist das aktuelle Programmmerkblatt.
Ist für KFN immer eine QNG-Zertifizierung erforderlich?
Nein. Die Grundstufe Klimafreundliches Wohngebäude beziehungsweise Nichtwohngebäude benötigt eine Lebenszyklusbilanz, aber nicht zwingend ein QNG-Zertifikat. Für die höhere Kreditstufe ist eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erforderlich. Dazu muss frühzeitig eine zugelassene Zertifizierungsstelle eingebunden und ein anerkanntes Bewertungssystem angewendet werden.
Ist eine Photovoltaikanlage bei KFN verpflichtend?
Eine Photovoltaikanlage ist nicht generell als einzelne technische Maßnahme vorgeschrieben. Sie kann jedoch erforderlich werden, um den Primärenergiegrenzwert des Effizienzhausniveaus 40 einzuhalten. Gleichzeitig beeinflusst sie die Lebenszyklusbilanz durch Herstellung, Austausch und Stromertrag. Anlagengröße und Eigenstromnutzung sollten deshalb anhand des konkreten Gebäude- und TGA-Konzepts berechnet werden.
Welche Heizung ist bei einem KFN-Neubau zulässig?
Zulässig sind Systeme ohne Wärmeerzeugung auf Basis fossiler Energie oder fester Biomasse. Häufig werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen eingesetzt. Auch ein geeignetes Wärmenetz kann infrage kommen. Entscheidend sind die aktuellen Programmbedingungen, die Primärenergiebilanz, die Lebenszyklusemissionen und eine normgerechte Auslegung der Wärmeversorgung.
Passende Planungsleistungen
Wir übernehmen die Fachplanung Sanitär, Heizung und Lüftung für Wohn- und Gewerbeimmobilien: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung.
Regelwerke zum Thema: KFN, QNG. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.
