Der hydraulische Abgleich Verfahren B ist ein rechnerisch gestütztes Verfahren zur Auslegung und Einstellung einer Heizungsanlage. Für jeden beheizten Raum werden Heizlast, Leistung der Heizfläche und erforderlicher Volumenstrom bestimmt. Daraus folgen Ventilvoreinstellungen, Differenzdrücke und die Pumpenförderhöhe. Der Nachweis erfolgt regelmäßig mit dem aktuellen VdZ-Formular. Im Förderkontext ist nicht allein das ausgefüllte Formular entscheidend: Berechnung, Umsetzung und dokumentierte Anlagenwerte müssen technisch zusammenpassen und anhand der Bestandsanlage nachvollziehbar sein.
- Verfahren B basiert auf raumweisen Heizlasten und berechneten Sollvolumenströmen.
- Ventilvoreinstellungen und Pumpenförderhöhe müssen aus der Hydraulik abgeleitet werden.
- Das VdZ-Formular benötigt nachvollziehbare Berechnungs- und Einstellunterlagen.
- Für Fördervorhaben gelten die technischen Mindestanforderungen zum Antragszeitpunkt.
Was Verfahren B technisch bedeutet
Verfahren B betrachtet die Wärmeverteilung raumweise und nicht nur anhand pauschaler Gebäudewerte. Grundlage sind die Norm-Heizlast beziehungsweise eine nach den aktuellen VdZ-Vorgaben zulässige raumweise Heizlast, die vorhandenen Heizflächen, die geplanten Systemtemperaturen und die Druckverluste des Verteilnetzes. Für jeden Heizkörper oder Heizkreis entsteht ein Sollvolumenstrom. Dieser wird über voreinstellbare Thermostatventile, Rücklaufverschraubungen, Strangregulierventile oder Heizkreisverteiler eingestellt. Zusätzlich muss die Umwälzpumpe den erforderlichen Betriebspunkt abdecken, ohne unnötig hohe Differenzdrücke zu erzeugen.
Das VdZ-Formular ist dabei ein standardisiertes Nachweisdokument, jedoch keine Berechnungsnorm. Die raumweise Norm-Heizlast wird grundsätzlich auf Basis der DIN EN 12831-1 in Verbindung mit den deutschen Ergänzungen, insbesondere DIN/TS 12831-1, ermittelt. Verfahren B unterscheidet sich von Verfahren A durch die detailliertere Berechnung der einzelnen Räume und Heizflächen. Für BEG-geförderte Maßnahmen wird grundsätzlich Verfahren B verlangt; Verfahren A wird für seit dem 1. Januar 2023 beantragte Maßnahmen regelmäßig nicht mehr anerkannt. Maßgeblich bleiben die zum Antragszeitpunkt geltenden Förderbedingungen.
Bestandsaufnahme und raumweise Heizlast
Am Anfang steht eine belastbare Bestandsaufnahme. Erfasst werden beheizte Flächen, Raumhöhen, Außenbauteile, Fenster, angrenzende beheizte oder unbeheizte Bereiche sowie die Nutzung der Räume. Für die Auslegung sind außerdem die Norm-Außentemperatur des Standorts und die vorgesehenen Norm-Innentemperaturen erforderlich. Typische Auslegungswerte liegen bei 20 °C für Wohn- und Aufenthaltsräume sowie 24 °C für Badezimmer. Entscheidend sind jedoch die normativen Randbedingungen und die projektbezogene Nutzung. Eine reine Ableitung aus der bisherigen Kesselleistung ist für Verfahren B nicht ausreichend.
Im Bestand sind Bauteilaufbauten und Wärmebrücken häufig nur teilweise dokumentiert. Dann müssen U-Werte aus Bauunterlagen, Bauteilöffnungen oder fachlich begründeten Baualtersannahmen abgeleitet werden. Sicherheitszuschläge dürfen fehlende Daten nicht beliebig ersetzen, weil überhöhte Raumheizlasten unmittelbar zu überhöhten Volumenströmen führen. Gleichzeitig sind Heizkörperabmessungen, Bauart, Anschlussart und Lage aufzunehmen. Bei Flächenheizungen werden Rohrabstände, Kreislängen und belegte Flächen benötigt. Aus Heizlast und Heizflächenleistung ergibt sich, ob die vorgesehene Vorlauftemperatur technisch ausreicht.
- Gebäudegeometrie, Nutzung und thermische Hülle erfassen
- Heizkörper, Heizkreise und vorhandene Ventile eindeutig zuordnen
- Rohrdimensionen, Strangverläufe und Pumpendaten aufnehmen
- Auslegungstemperaturen und Betriebsweise des Wärmeerzeugers festlegen
Volumenströme und Druckverluste berechnen
Der Sollvolumenstrom folgt aus der an die Heizfläche zu übertragenden Leistung und der gewählten Temperaturspreizung. Für Wasser kann näherungsweise gerechnet werden: Volumenstrom in Litern pro Stunde gleich Leistung in Watt geteilt durch 1,163 und die Spreizung in Kelvin. Benötigt ein Heizkörper 1.000 W bei 55/45 °C, beträgt die Spreizung 10 K und der Volumenstrom rund 86 l/h. Bei einer Flächenheizung mit 1.000 W und 35/30 °C ergeben sich aufgrund der Spreizung von 5 K rund 172 l/h.
Anschließend werden die Druckverluste der Rohrleitungen, Formstücke, Armaturen, Heizflächen und Regelventile für den hydraulisch ungünstigsten Fließweg bestimmt. Aus dem erforderlichen Volumenstrom und dem verfügbaren Differenzdruck folgt der benötigte Ventil-kv-Wert sowie daraus die herstellerspezifische Voreinstellung. Als üblicher Planungsrichtwert wird für Regelventile eine Ventilautorität von mindestens etwa 0,3 angestrebt. Die erforderliche Pumpenförderhöhe ergibt sich nicht aus der Gebäudehöhe, sondern aus der Summe der Druckverluste im geschlossenen Heizkreis einschließlich einer regelungstechnisch erforderlichen Druckreserve.
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Projektanfrage stellenEinstellen und Inbetriebnehmen der Anlage
Die berechneten Werte müssen an der Anlage eindeutig umgesetzt werden. Heizkörperventile erhalten ihre dokumentierte Voreinstellung, Heizkreisverteiler werden auf die berechneten Durchflüsse eingestellt und Strangregulierventile auf den vorgesehenen Betriebspunkt begrenzt. Fehlende oder nicht voreinstellbare Ventile sind gegebenenfalls auszutauschen. Vor der Einstellung müssen die Anlage vollständig befüllt, entlüftet und alle erforderlichen Absperrungen geöffnet sein. Für Montage und Inbetriebnahme wassergeführter Heizungsanlagen enthält DIN EN 14336 ergänzende Anforderungen. Thermostatköpfe sollten während der Einregulierung vollständig geöffnet sein.
Die Pumpeneinstellung erfolgt erst auf Grundlage der berechneten Druckverluste. Bei Heizkörperanlagen ist häufig eine proportionale Differenzdruckregelung zweckmäßig, während bei konstanten Volumenströmen andere Regelungsarten erforderlich sein können. Eine zu hohe Förderhöhe verursacht Strömungsgeräusche und verschlechtert die Regelbarkeit der Thermostatventile. Eine zu niedrige Förderhöhe unterversorgt entfernte Heizflächen. Nach der Einstellung sind Anlagenzustand, Pumpenkennlinie und erreichbare Durchflüsse zu prüfen. Stichprobenmessungen können die Umsetzung plausibilisieren, ersetzen aber weder die raumweise Berechnung noch die dokumentierten Einstellwerte.
- Ventile und Heizkreisverteiler gemäß Berechnung einstellen
- Pumpenregelungsart und Sollförderhöhe festlegen
- Heizflächen auf gleichmäßige Versorgung und Geräusche prüfen
- Abweichungen zwischen Berechnung und Bestand dokumentieren
Nachweis mit dem VdZ-Formular
Der VdZ-Nachweis bestätigt, dass die für Verfahren B erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt wurden. Dazu gehören insbesondere die raumweise Heizlast, die Überprüfung der Heizflächenleistung, die Ermittlung der Auslegungsvolumenströme, die Berechnung der Druckverluste und die Einstellung der Regelarmaturen. Im Formular werden außerdem Angaben zum Gebäude, Wärmeerzeuger, Temperaturniveau und zur Umwälzpumpe dokumentiert. Je nach Anlagentyp und aktueller Formularfassung unterscheiden sich einzelne Felder. Deshalb sollte stets die für das Vorhaben und Förderprogramm gültige Version verwendet werden.
Ein unterschriebenes Deckblatt allein ist technisch nicht ausreichend, wenn die zugrunde liegenden Berechnungen nicht vorliegen. Zur prüffähigen Dokumentation gehören Raumlisten, Heizlasten, Heizflächendaten, Volumenströme, Ventilfabrikate, Voreinstellwerte, Strangdaten und Pumpeneinstellungen. Änderungen während der Ausführung müssen in den Berechnungsunterlagen nachgeführt werden. Sinnvoll ist eine eindeutige Anlagenkennzeichnung, damit jeder Wert einem Heizkörper oder Heizkreis zugeordnet werden kann. Betreiber sollten eine vollständige Ausfertigung erhalten, weil die Werte bei Pumpentausch, Ventilersatz, Umbauten oder einer späteren Absenkung der Systemtemperaturen erneut benötigt werden.
- Aktuelles VdZ-Formular mit Unterschrift und Anlagendaten
- Raumweise Heizlast- und Heizflächenberechnung
- Liste aller Sollvolumenströme und Ventilvoreinstellungen
- Rohrnetz- beziehungsweise Druckverlustberechnung
- Dokumentierte Pumpenregelung und Pumpenförderhöhe
Förderbezug und typische Nachweismängel
Bei förderfähigen Heizungsmaßnahmen ist der hydraulische Abgleich regelmäßig Bestandteil der technischen Mindestanforderungen. Das betrifft insbesondere den Einbau oder die Optimierung wassergeführter Heizsysteme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Welche Unterlagen einzureichen oder lediglich aufzubewahren sind, richtet sich nach dem konkreten Förderweg und der zum Antragszeitpunkt gültigen Fassung der technischen Mindestanforderungen. Der VdZ-Nachweis sollte deshalb mit Rechnungen, Berechnungsunterlagen und den tatsächlich ausgeführten Komponenten übereinstimmen. Förderrechtliche Vorgaben ersetzen keine fachgerechte Planung und Inbetriebnahme.
Häufige Mängel sind pauschale Heizlasten je Quadratmeter, fehlende Rohrnetzdaten, identische Voreinstellungen für alle Heizkörper oder eine nicht dokumentierte Pumpenförderhöhe. Ebenfalls kritisch sind nachträgliche Änderungen an Heizflächen, Ventilen oder Systemtemperaturen ohne Neuberechnung. Wenn Bestandsleitungen nicht vollständig zugänglich sind, müssen Annahmen, Ersatzlängen und Unsicherheiten nachvollziehbar ausgewiesen werden. Vor Abschluss des Nachweises ist zu prüfen, ob die eingebauten Ventile die berechneten Einstellbereiche tatsächlich abdecken. Die jeweils aktuellen Fördermerkblätter, technischen Mindestanforderungen und VdZ-Formulare sind verbindlich zu berücksichtigen.
| Kennwert | Richtgröße | Einordnung |
|---|---|---|
| Berechnungsgrundlage Heizlast | DIN EN 12831-1 mit DIN/TS 12831-1 | Grundlage für die raumweise Norm-Heizlast in Deutschland |
| Wärmetechnischer Faktor für Wasser | ca. 1,163 Wh/(l·K) | Näherungswert zur Berechnung des Volumenstroms |
| Typische Spreizung Heizkörper | 10 bis 20 K | Projektabhängig, zum Beispiel 55/45 °C oder 60/40 °C |
| Typische Spreizung Flächenheizung | 5 bis 10 K | Projektabhängig, zum Beispiel 35/30 °C |
| Beispielvolumenstrom | ca. 86 l/h bei 1.000 W und 10 K | Berechnet mit Wasser als Wärmeträger |
| Planungsrichtwert Ventilautorität | mindestens etwa 0,3 | Unterstützt ein stabiles Regelverhalten des Thermostatventils |
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?
Verfahren A arbeitet stärker mit vereinfachten oder pauschalierten Ansätzen. Beim Verfahren B werden Heizlast, Heizflächenleistung und Volumenstrom raumweise bestimmt. Zusätzlich sind Druckverluste, Ventilvoreinstellungen und Pumpeneinstellung zu berücksichtigen. Dadurch entsteht ein rechnerisch nachvollziehbarer Nachweis. Im Rahmen der BEG wird für aktuelle Fördervorhaben grundsätzlich Verfahren B verlangt.
Ist für Verfahren B immer eine Heizlastberechnung erforderlich?
Ja, erforderlich ist eine raumweise Ermittlung des Wärmebedarfs nach der im aktuellen VdZ-Nachweis zugelassenen Vorgehensweise. Regelmäßig bildet DIN EN 12831-1 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1 die Grundlage. Eine vorhandene Wärmeerzeugerleistung, der bisherige Energieverbrauch oder ein pauschaler Wattwert je Quadratmeter ersetzt die raumweise Betrachtung nicht.
Kann Verfahren B ohne vollständige Rohrnetzpläne durchgeführt werden?
Im Bestand fehlen häufig vollständige Rohrnetzpläne. Dann müssen Leitungsverläufe, Dimensionen und Armaturen vor Ort aufgenommen oder fachlich begründet rekonstruiert werden. Nicht zugängliche Abschnitte dürfen mit dokumentierten Annahmen bewertet werden. Ohne ausreichende Angaben zu Druckverlusten lässt sich die erforderliche Pumpenförderhöhe jedoch nicht belastbar bestimmen und der Nachweis bleibt technisch eingeschränkt.
Wer darf das VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich unterschreiben?
Die Unterschrift muss durch eine nach den jeweiligen Förderbedingungen berechtigte Fachperson oder ein ausführendes Fachunternehmen erfolgen. Entscheidend ist nicht nur die Unterschriftsberechtigung, sondern auch die fachliche Verantwortung für Berechnung und Umsetzung. Da sich Förderbedingungen und Formulare ändern können, ist die aktuelle Vorgabe des zuständigen Fördergebers vor Beauftragung und Abschluss zu prüfen.
Passende Planungsleistungen
Wir übernehmen die Fachplanung Sanitär, Heizung und Lüftung für Wohn- und Gewerbeimmobilien: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung.
Regelwerke zum Thema: VdZ Formular, DIN EN 12831. Angaben sind fachliche Orientierungswerte und ersetzen keine objektbezogene Planung.
