Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Pintschovius Engineering
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Erstellung von Energieausweisen und Flucht- und Rettungsplänen durch Pintschovius Engineering betreffen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Pintschovius Engineering stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Pintschovius Engineering und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot von Pintschovius Engineering annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
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3. Leistungen
Pintschovius Engineering erstellt Energieausweise und Flucht- und Rettungspläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den jeweils geltenden DIN-Normen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
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4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Erstellung der Energieausweise und Flucht- und Rettungspläne erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Baupläne, technische Unterlagen und gegebenenfalls Zugang zu den betreffenden Gebäuden. Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Unterlagen entstehen, gehen nicht zu Lasten von Pintschovius Engineering.
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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Erstellung der Energieausweise und Flucht- und Rettungspläne richtet sich nach dem im Angebot genannten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Pintschovius Engineering berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
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6. Haftung
Pintschovius Engineering haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
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7. Gewährleistung
Pintschovius Engineering gewährleistet die fachgerechte Erstellung der Energieausweise und Flucht- und Rettungspläne gemäß den aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderungen. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich zu rügen. Pintschovius Engineering hat das Recht, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Leistung zu erbringen.
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8. Geheimhaltung
Pintschovius Engineering verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Auftrags erforderlich oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
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9. Datenschutz
Pintschovius Engineering erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
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10. Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten zu tragen.
11. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Pintschovius Engineering.
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Stand: Mai 2024